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Naturgefahren: Vorbeugung macht sich bezahlt

MEDIENMITTEILUNG

Naturgefahren: Vorbeugung macht sich bezahlt

Das Internationale Jahrzehnt zur Verminderung von Naturkatastrophen (IDNDR,
 United Nations International Decade for Natural Disaster Reduction) der
 neunziger Jahre stand im Bestreben, das Wissen um Naturgefahren zu
 vergrössern und den Schutz von Menschen und Sachgütern vor Naturgewalten
 zu bewahren oder zu verbessern.  Die Dekade geht dieses Jahr zu Ende.
 Weltweit zeigt sich, dass im Umgang mit Naturgewalten der Vorbeugung eine
 wichtige Schlüsselrolle zukommt. Die Schweiz hat  im ereignisreichen Jahr
 1999 entsprechende Erfahrungen sammeln können.

"Es kann nicht darum gehen, den Gewalten der Natur Einhalt gebieten zu
 wollen. Es geht vielmehr darum, die Verletzbarkeit des Menschen und seiner
 durch solche Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen, Hochwasser etc. zu
 vermindern. Im Interessen der Menschenwürde und der Kosten muss eine
 Kultur der Vorsorge die Kultur des Reagieren ablösen." Dies ist das
 Grundprinzip und die Hauptbotschaft der Internationalen Dekade zur
 Verminderung von Naturkatastrophen, die vor zehn Jahren ins Leben gerufen
 wurde und dieses Jahr zu Ende geht.

Eine solche Kultur der Vorbeugung ist in unserer Zeit mehr denn je
 gefordert. Die Ausbreitung  der Siedlungräume und die Forderung nach dem
 bedingungslosen  Funktionieren der Kommunikationswege und
 Infrastrukturanlagen machen den Lebensraum immer verletzlicher gegenüber
 den Einwirkungen von Naturgefahren.

Dies wurde auch in der Schweiz erkannt. Um die Vorbeugung vor Naturgefahren
 auf strategischer Ebene zu verbessern, wurde vor zwei Jahren die Nationale
 Plattform Naturgefahren (PLANAT) ins Leben gerufen. Sie löste das
 nationale IDNDR-Kommitee der Schweiz ab und soll gewährleisten, dass die
 Anliegen und eingeleiteten Arbeiten der Dekade auch nach deren Ablauf auf
 nationaler Ebene weitergeführt werden.

In der Schweiz wird die Vorbeugung von Naturgefahren im wesentlichen durch
 die beiden Bundesgesetze über den Wald bzw. über den Wasserbau geregelt.
 Darin wird die Vorsorge von Naturgefahren den Kantonen übertragen. Der
 Bund unterstützt sie mit Finanzhilfen und Abgeltungen.

Die Strategie des Bundes in der Vorbeugung von Naturgefahren stützt sich
 dabei auf vier Grundprinzipien:

· Erkennen der  gefährdeten Gebiete.

· Meiden der gefährdeten Gebiete durch eine risikogerechte Raumnutzung.

· Vorbeugender Schutz für Menschenleben und erhebliche Sachwerte vor dem
 Ereignis sind wichtig, damit die Massnahmen noch "kostengünstig" sind und
 nicht noch Wiederherstellungskosten dazu kommen.

· Ersetzen des bisherigen Sicherheitsdialoges durch einen Risikodialog, der
 allen gesellschaftlichen Risiken Rechnung trägt.

Die Erfahrungen mit den Lawinen und dem Hochwasser in diesem Jahr haben
 gezeigt, dass sich diese Strategie bewährt hat. Die getätigten
 vorbeugenden Massnahmen der letzten Jahren und Jahrzehnte haben grössere
 Schäden verhindert. Die Ursachenanalyse nach den Ereignissen hat aber auch
 gezeigt, dass Vorbeugung eine Daueraufgabe  sein muss.  Die erforderlichen
 personellen und finanziellen Mittel müssen auf allen Stufen von Bund,
 Kantonen und Gemeinden kontinuierlich zur Verfügung stehen, damit man sich
 der laufend ändernden Risikolage anpassen kann.

Bern, 13. Oktober 1999

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

Kontakt:

Sekretariat Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT
Tel: 031 324 77 63 oder 032 328 87 87

Andrea Semadeni, Eidg. Forstdirektion, BUWAL: Tel:  031 324 77 82

Internet:

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf:
 http://www.planat.ch/d/news/pm_991013.htm

Weitere Informationen zur Internationalen Dekade zur Verminderung von
 Naturktastrophen IDNDR finden Sie unter http://www.idndr.org