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Leitplanken für die Finanzpolitik des Bundes

PRESSEROHSTOFF

Leitplanken für die Finanzpolitik des Bundes

Der Bundesrat hat ein Finanzleitbild (FLB) beschlossen. Dieses enthält
Ziele, Grundsätze und Instrumente für eine langfristige Finanzpolitik.
Politische Entscheide mit finanziellen Folgen können an wissenschaftlich
anerkannten Kriterien gemessen werden. Ziel ist eine solide
Finanzpolitik, die Stabilität und Wirtschaftswachstum begünstigt und
somit Beschäftigung, Wohlfahrt und gesellschaftlichen Zusammenhalt
fördert. Auch international soll der Standort Schweiz attraktiv bleiben.
Als Hauptziele nennt das FLB moderate und faire Steuern, einen
ausgeglichenen Bundeshaushalt sowie Senkung der Verschuldung. Es wird
dem Parlament zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Das FLB gründet auf dem Verfassungsauftrag, der den Bund zum
Haushaltsausgleich verpflichtet. Gestützt auf anerkannte
wissenschaftliche Erkenntnisse verankert es Ziele, Grundsätze und
Instrumente für eine wachstumsfreundliche, nachhaltige Finanzpolitik.
Mit seiner Hilfe kann jede Massnahme auf ihre finanzpolitische
Verträglichkeit überprüft und auch der Preis populärer Insellösungen
verdeutlicht werden. Die künftige Finanz- und insbesondere Steuerpolitik
soll dank dem FLB transparenter sowie für Bürger und Wirtschaft
berechenbarer werden.

Das FLB ist ein Führungsinstrument des Bundesrates und hat
richtungsweisenden Charakter für die Tätigkeiten von Exekutive und
Verwaltung. Sachpolitische Zielsetzungen des Bundes werden allerdings
nicht vorweggenommen. Auch die Zuständigkeiten des Parlaments und die
Volksrechte bleiben unangetastet. Verbindlich bleiben die jeweiligen
konkreten Beschlüsse der zuständigen Organe.

Gesunde öffentliche Finanzen für Stabilität, Wachstum und Zusammenhalt

Das FLB orientiert sich an den zwei Oberzielen der Finanzpolitik, die
durch verschiedene Unterziele konkretisiert und verdeutlicht werden.
Erstes Oberziel ist es, für Stabilität zu sorgen, das
Wirtschaftswachstum zu begünstigen und damit Beschäftigung, Wohlfahrt
und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Es umfasst folgende
Unterziele:
? Einnahmen- und Ausgabenpolitik sind wachstumsfreundlich auszugestalten

? Steuer-, Fiskal- und Staatsquote müssen zu den tiefsten in der OECD
gehören, wobei dem Entwicklungsstand der Volkswirtschaften Rechnung zu
tragen ist.
? Die Finanzpolitik darf den wirtschaftlichen Strukturwandel nicht
behindern
? Die Finanzpolitik sorgt für Stabilität und fördert den
gesellschaftlichen Grundkonsens
 Das zweite Oberziel bezweckt die Erhaltung gesunder öffentlicher
Finanzen, damit die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele
dauerhaft erfüllt werden können. Das bedeutet:
? Das Bundesbudget ist mittelfristig, d.h. über einen Konjunkturzyklus,
auszugleichen.
? Das strukturelle Defizit muss beseitigt werden.
? Die Verschuldungsquote des Bundes ist auf ein nachhaltiges Mass zu
senken.

Die Grundsätze

Im weitern enthält das FLB Grundsätze, mit deren Hilfe die finanzielle
Verträglichkeit politischer Massnahmen beurteilt werden kann. Wichtig
ist der allgemeine Grundsatz der Transparenz: Finanzpolitische
Informationen müssen ehrlich und verständlich sein.

Zur Ausgabenpolitik hält der Bundesrat unter anderem fest:
? Staatsaufgaben sollen periodisch auf ihre Notwendigkeit überprüft
werden.
? Bei neuen Aufgaben muss deren Finanzierung nachgewiesen werden.
? Mehrausgaben für neue Aufgaben müssen vorrangig durch Einsparungen in
anderen Bereichen aufgefangen werden.
? Der Haushalt ist vorrangig über Ausgabenkürzungen ins Lot zu bringen.
? Investitionen in Bildung und Infrastruktur dürfen nicht stärker als
die anderen Ausgaben gekürzt werden.
? Subventionen sollen die zweckmässigste Zielerfüllung sicherstellen und
sind zu befristen.
? Zweckbindungen sollen vermieden werden.

In der Steuerpolitik gelten folgende Grundsätze
? Die Steuerlast ist gerecht auf die Steuerpflichtigen zu verteilen
(nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit).
? Die Steuern sollen die wirtschaftlichen Aktivitäten möglichst wenig
beeinträchtigen.
? Wo aus staatlichen Leistungen ein zurechenbarer, individueller Nutzen
entsteht, ist eine Finanzierung durch verursachergerechte Gebühren zu
prüfen.
? Die Steuern sind so zu gestalten, dass die Standortattraktivität
erhalten und gestärkt wird.
? Indirekte Steuern sind stärker zu gewichten.
? Das Abgabensystem trägt zur langfristigen Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen bei.
? Steuern sollen stabilisierend auf Konjunktur und Beschäftigung wirken.

? Das unübersichtlich gewordene Steuersystem soll vereinfacht werden.

Die Instrumente

Schliesslich nennt der Bundesrat auch Instrumente, mit denen die Ziele
der Finanzpolitik angestrebt werden sollen. Im wesentlichen geht es um
die dauerhafte Ablösung des „Haushaltsziels 2001“ durch eine in der
Verfassung verankerte, dauerhafte Schuldenbremse. Dazu kommen
Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung. Umfassende
Bedeutung hat schliesslich die Neuordnung der Beziehungen zwischen Bund
und Kantonen durch den Neuen Finanzausgleich.
 Steuerpolitische Projekte

In einem Anhang listet der Bundesrat steuerpolitische Projekte auf, die
mittelfristig realisiert werden sollen. Sie stehen im Einklang mit den
im Leitbild verankerten
Besteuerungsgrundsätzen:

Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen: Nebst Arbeit, Konsum und
Kapital soll künftig auch die Energie besteuert werden, was einerseits
neuartige Anreize zum schonenden Umgang mit den natürlichen
Lebensgrundlagen schafft und anderseits die Besteuerung breiter
abstützt. Der Ertrag soll zur Entlastung der Lohnnebenkosten eingesetzt
werden.

Formelle Steuerharmonisierung: Die teilweise fehlende formelle
Harmonisierung der direkten Steuern hat zu einem Steuerdschungel
geführt. Deshalb sollen die Bemessungsgrundlagen für die Einkommens-,
die Vermögens-, die Gewinn- und Kapitalsteuer und allenfalls auch für
die Grundstückgewinnsteuer in allen Kantonen und beim Bund gleich
festgelegt werden.

Unternehmensbesteuerung: Sofern Steuern die Standortattraktivität der
Schweiz beeinträchtigen, sind sie abzubauen und gegenenfalls aufzuheben.
Um die finanzpolitische Stabilität nicht zu gefährden, müssen die damit
verbundenen Einnahmenausfälle im gleichen Wirtschaftssektor kompensiert
werden.

Familienbesteuerung: Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet,
Konkubinats- und Ehepaare möglichst gleichgestellt werden.

Vereinfachung des Steuersystems: Es soll überprüft werden, ob etwa über
eine Straffung der Abzüge, eine Beschränkung der Zahl der
Mehrwertsteuersätze, einen ertragsneutralen Systemwechsel bei der
Eigenmietwertbesteuerung oder eine Verringerung der Zahl der Abgabearten
die Transparenz des Steuersystems verbessert werden kann.

Steuern und EU-Beitritt: Im Hinblick auf das strategische Ziel
EU-Beitritt sind steuerpolitische Reformen derart auszugestalten, dass
keine neuen Differenzen zum Steuersystem der EU geschaffen werden.

Umbau, nicht Ausbau des Steuersystems: Eine Erhöhung der
Bundessteuerquote ist nur zulässig, soweit diese zur Finanzierung
demographiebedingter Zusatzlasten oder von Mehrausgaben eines
allfälligen EU-Beitritts dient. Der gezielte Umbau des Steuersystems
verspricht Effizienzgewinne, welche längerfristig zu einer Senkung der
Gesamtabgabenlast genutzt werden können.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Jeitziner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 12

11.10.1999