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Veröffentlichung des ersten GUB/GGA-Pakets

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.10.1999

Veröffentlichung des ersten GUB/GGA-Pakets

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat vier Eintragungsgesuche für
geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und ein Gesuch für eine
geschützte geografische Angabe (GGA) veröffentlicht. Es handelt sich
um die erste Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Register der
Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für
landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es viele Landwirtschaftsprodukte, die einen «guten
Namen» haben und eine geografische Bezeichnung tragen. Sie sind oft
über ihr Ursprungsgebiet hinaus berühmt und werden deshalb unter
missbräuchlicher Verwendung des Namens nachgeahmt. Dies schadet
einerseits den Konsumenten, weil die Unterscheidung zwischen Original
und Nachahmungen verunmöglicht wird, und den Produzenten, indem der
gute Ruf ihres Produkts verloren geht.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften
durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name
geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsge-suche müssen
öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten
können Per-sonen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen
können, und die Kantone Einsprache erheben.
Heute werden die Eintragungsgesuche für die fünf nachfolgend genannten
Bezeichnungen im Schweizerischen Handelsblatt veröffentlicht. Während
bei einer GUB alle Herstellungsphasen des Produkts im entsprechenden
Gebiet erfolgen müssen, wird dies bei einer GGA nur für eine Phase
verlangt.

- Spirituosen : « Eau-de-vie de poire du Valais » (GUB)
- Käse : « L'Etivaz » (GUB), « Gruyère » (GUB)
- Getreide : « Rheintaler Ribel » (GUB)
- Fleischprodukte : « Bündnerfleisch » (GGA)

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322
26 29 
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39