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Neue Schwerpunkte in der Pflichtlagerpolitik

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.10.1999

Neue Schwerpunkte in der Pflichtlagerpolitik

Der Bundesrat hat vom Bericht über die Pflichtlagerpolitik für die
Jahre 2000 - 2003 Kenntnis genommen und das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen
umzusetzen. Versorgungsrisiken werden neu gewichtet, die Mengen in
Pflchtlagern weiter reduziert, einzelne Produkte ganz abgebaut und die
Kosten für Wirtschaft und Konsumenten dementsprechend verringert.
Pflichtlager bilden einen Eckpfeiler der wirtschaftlichen
Landesversorgung. In Krisenzeiten sind sie das rasch und flexibel
einsetzbare Instrument zur Überbrückung von Versorgungsengpässen.
Heute steht für die Versorgungssicherheit nicht mehr das Risiko eines
militärischen Konflikts im Vordergrund und damit auch nicht mehr die
völlige Abgeschnittenheit unseres Landes.
Neue Risiken sind stattdessen entstanden, andere haben sich
akzentuiert. Die Produktion nach dem Just-in-time-Prinzip hat in der
Privatwirtschaft zu einem massiven Abbau der Betriebsvorräte geführt.
Schon geringe logistische Störungen, z.B. bei unterbrochenen
Transportwegen, können zu Engpässen und zu längeren, kostenintensiven
Produktionsausfällen führen. Diesem Umstand trägt die neue
Pflichtlagerpolitik Rechnung, ebenso der Erkenntnis, dass man sich
nicht gegen alle Risiken versichern kann.
Die obligatorischen Pflichtlagermengen, z.B. für Reis, Kaffee, Benzin
und Heizöl, die heute einem Verbrauch von durchschnittlich sechs
Monaten entsprechen, sollen bis Ende 2003 auf eine Menge für rund vier
Monate abgebaut werden. Dies entspricht einer Reduktion von insgesamt
rund 30 Prozent. Es werden aber nicht nur Mengen reduziert,
verschiedene Produkte werden ganz aus den Pflichtlagern verschwinden,
nämlich Kakao, Seifen und Textilwaschmittel, Feldsämereien (bis 2003)
sowie Futtergetreide (bis 2007). Die Aufhebung von Kohle-Pflichtlagern
ist im Gange, Tee ist bereits abgebaut.
Mit diesen Massnahmen werden die jährlich wiederkehrenden Kosten der
Pflichtlagerhaltung weiter reduziert. Nach heutigen Berechnungen des
Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung sinken sie pro Person
von Fr. 43.90 im Jahre 1995 gegen Fr. 20.-- im Jahr 2003 . Die Kosten
für die Pflichtlagerhaltung werden auf die Verkaufspreise überwälzt
und somit nach dem Verursacherprinzip erhoben. Beim Benzin zum
Beispiel beträgt der Pflichtlageranteil heute rund 1,5 Rappen je
Liter.
Nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten werden vom Pflichtlagerabbau
profitieren, die geplanten Massnahmen bringen auch Erleichterungen für
die Wirtschaft. Aufgrund der Mengenreduktion, wird die Mindesthöhe
eines Pflichtlagers angehoben und kleinere Unternehmen (Importeure,
Händler) können von der Pflichtlagerhaltung entlastet werden.

Presserohstoff

Zusammenfassung :
http://www.dfe.admin.ch/dynamic/Presse_Rohstoff/aep/D/resume.htm Presserohstoff :
http://www.dfe.admin.ch/dynamic/Presse_Rohstoff/aep/D/doc_presse.htm Die Tabelle :
http://www.dfe.admin.ch/dynamic/Presse_Rohstoff/aep/D/tableau.htm EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Tel. 031 322 21 84, e-mail: peter.graf@bwl.admin.ch