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Aufhebung des Getreidegesetzes und Revision des Landesversorgungsgesetzes

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.10.1999

Aufhebung des Getreidegesetzes und Revision des
Landesversorgungsgesetzes

Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend Aufhebung des
Getreidegesetzes und Änderung des Landesversorgungsgesetzes zuhanden
des Parlamentes verabschiedet. Kernpunkte der Vorlage sind der Wegfall
der staatlichen Brotgetreideordnung und die Überführung der
Brotgetreidepflichtlagerhaltung in das Landesversorgungsgesetz sowie
die dadurch bedingten rechtlichen Anpassungen.
Im November des vergangenen Jahres haben Volk und Stände einem
befristeten, neuen Getreideartikel in der Bundesverfassung zugestimmt
und damit den Weg frei gemacht für die Liberalisierung des
Brotgetreidemarktes. Dadurch kann eine einheitliche Marktordnung für
Brot- und Futtergetreide eingeführt und die Liberalisierung
schrittweise bis Mitte 2001 verwirklicht werden. Im Rahmen der
Agrarpolitik 2002 wird das Getreidegesetz aufgehoben.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Schweiz mit
Brotgetreide werden die entsprechenden Pflichtlager künftig nach den
Vorschriften des Landesversorgungsgesetzes (LVG) gehalten. Das heutige
LVG kennt allerdings keine Lagerpflicht für Inlandprodukte und muss
deshalb angepasst werden. Da die Inlandproduktion mit dem bisherigen
System der Generaleinfuhrbewilligung nicht erfasst werden kann, wurde
ein Wechsel zum System des sogenannten ersten Inverkehrbringens
vorgeschlagen. Wie bei anderen modernen Konsumbesteuerungssystemen
soll die Lagerhaltungspflicht dabei an das Kriterium des ersten
Inverkehrbringens geknüpft werden.
Die im Frühjahr 1999 durchgeführte Vernehmlassung hat ergeben, dass
die Aufhebung des Getreidegesetzes unbestritten ist, der vorgesehene
vollständige Wechsel vom bestehenden Importbewilligungssystem zum
neuen System jedoch mehrheitlich abgelehnt wird. Die neue Lösung sei
zu kompliziert und führe zu einem höheren administrativen Aufwand,
wurde in der Kritik vorgebracht. Es wurde verlangt, entweder vorläufig
auf das System des ersten Inverkehrbringens zu verzichten oder im
Gesetz die Möglichkeit eines Nebeneinanders beider Varianten zu
schaffen.
Diesen Einwänden wird in der Botschaft an das Parlament Rechnung
getragen: Der Bundesrat erhält die Kompetenz, je nach Produkt zwischen
dem bisherigen Regime der Importbewilligung und dem neuen System des
ersten Inverkehrbringens wählen zu können.
Mit der Gesetzesrevision werden im weiteren folgende Ziele angestrebt:
Erweiterung der Möglichkeiten für die Beteiligung der Schweiz an
internationalen Massnahmen zur Versorgungssicherheit, Entlastung des
Bundesrates durch die Delegation von Kompetenzen sowie schlankere
Strukturen in der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Aufhebung Getreidegesetz: Marcel Schmid, stv. Chef Abteilung
Verwertung, Bundesamt für Landwirtschaft, Tel. 031 322 26 91, e-mail:
marcel.schmid@blw.admin.ch
Revision Landesversorgungsgesetz: Jean-Marc Pasche, stv. Direktor, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Tel. 031 322 21 59, e-mail: jean-marc.pasche@bwl.admin.ch