Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

NEUE VERSION: Bundesrat will Expo: Zustimmung mit Auflagen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.10.1999

NEUE VERSION: Bundesrat will Expo: Zustimmung mit Auflagen

Der Bundesrat befürwortet die Durchführung einer Landesausstellung
nach wie vor entschieden. Wegen der bei der Expo.01 entstandenen
Probleme hat er aber heute ein Sanierungskonzept gutgeheissen und er
unterstützt das Anliegen, die Expo um ein Jahr auf 2002 zu
verschieben. Er beantragt dem Parlament zudem einen Zusatzkredit von
250 Millionen Franken, der aber nur freigegeben wird, wenn bestimmte
Bedingungen erfüllt sind und die Wirtschaft denselben Betrag
zusichert.

Die Expo soll über die Sprachgrenzen hinweg den Zusammenhalt und den
Zukunftsglauben des Landes an der Schwelle zum neuen Jahrhundert
manifestieren. Aus staatspolitischer Sicht wäre eine sofortige
Durchführung der Expo.01 wünschbar gewesen. Mit der Verschiebung und
mit seinem Bekenntnis zur Landesausstellung will der Bundesrat unserem
Land die Chance bieten, die Partnerschaft von Staat, Kultur und
Wirtschaft in konkreter Weise umzusetzen.

Nach eingehender Prüfung des Berichts Hayek sowie der bundesinternen
Unterlagen ist der Bundesrat zur Erkenntnis gelangt, dass die
Voraussetzungen für eine Durchführung der Landesausstellung im Jahre
2001 nicht erfüllt sind. Der gegenwärtige Erkenntnisstand zeigt, dass
ein zusätzliches Jahr nötig sein wird, um Fragen und Probleme im
Bereich Finanzen, Organisation und Management  zu lösen. Deshalb
unterstützt der Bundesrat eine Verschiebung der Landesausstellung auf
das Jahr 2002 mit dem jetzigen, noch zu optimierenden Konzept.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dadurch erhebliche Mehrkosten
entstehen, die jedoch dem viel zu hohen Risiko bezüglich der
zeitlichen, finanziellen und führungstechnischen Machbarkeit einer
Durchführung im Jahre 2001 vorzuziehen sind.

Weil zwischen der Grosszügigkeit des Konzepts und den finanziellen
Möglichkeiten ein klares Missverhältnis besteht, ist die Gewährung
weiterer Kredite ohne harte Auflagen und ohne eine neue oberste
Leitung nicht verantwortbar. Der Bundesrat hat deshalb das folgende
Sanierungskonzept gutgeheissen:

- Das Kostenrisiko muss klar eingeschränkt werden. Die Finanzierung
des Kostendachs muss gesichert sein, sonst muss das Kostendach gesenkt
werden.
- Der Verein EXPO 2001 (strategischer Ausschuss) hat alle Kompetenzen
auf ein fünfköpfiges interimistisches Steuerungskomitee zu übertragen
und einen interimistischen Generaldirektor oder eine Generaldirektorin
einzusetzen. Steuerungskomitee und Generaldirektion setzen das
Sanierungskonzept bis Ende Jahr um.
- Der Bund spricht einen bedingten Zusatzkredit von 250 Mio., der nur
freigegeben wird, wenn die Wirtschaft Beiträge verbindlich zugesichert
hat, die gesamthaft den Bundesbeiträgen entsprechen, und wenn die
Expo-Leitung den noch fehlenden Betrag zum Budgetausgleich durch
Redimensionierungen, Sparmassnahmen, verbindlich zugesicherte
Kantons-, Gemeinde- und weitere Sponsorbeiträge zu decken vermag.
- Als Sofortmassnahme beantragt der Bundesrat dem Parlament einen
Nachtragskredit von maximal 50 Mio. Franken zur Deckung der laufenden
Ausgaben des Vereins EXPO 2001. Diesen Nachtragskredit muss die
Finanzdelegation vorzeitig freigeben. Soviel schuldet der Bund
rechtlich auch im Falle des Projektabbruchs (total 130 Mio., davon 80
Mio. geleistet, 30 Mio. noch offen und 20 Mio. Defizitgarantie).

Die Höhe des Kostendachs beträgt gemäss den vorliegenden Grundlagen
1620 Millionen Franken. Auf der Einnahmenseite bedingt dies:
- eine zusätzliche Leistung des Bundes von 250 Mio. Franken (bereits
verpflichtet 130 Mio., wovon rund 80 Mio. ausbezahlt sind)
- eine zusätzliche Leistung der Wirtschaft von 300 Mio. (zusätzlich zu
den 80 Mio., für die bereits eine Verpflichtung besteht). Gemäss
Bericht Hayek sind davon 250 Mio. bereits sichergestellt, allerdings
ohne vertragliche Verpflichtung.
- eine Deckung des Restbetrags von 290 Mio. durch eine
Redimensionierung des Expo-Projekts (Senkung des Kostendaches), durch
verbindlich zugesagte zusätzliche Leistungen von Kantonen und
Gemeinden oder durch sonstige Einkünfte.

Unter Einbezug der bereits eingegangenen Verpflichtungen (Bund 130
Mio., Wirtschaft 80 Mio.) würden sich Bund und Wirtschaft damit zu
gleichen Teilen, d.h. mit je 380 Mio., am Projekt Expo.02 beteiligen.

Der Bund stellt die Zusatzfinanzierung von 250 Mio. Franken unter der
Bedingung in Aussicht, dass die Restfinanzierung durch die Leitung der
Expo.01 bis Ende 1999 vertraglich sichergestellt werden kann. Der
Bundesrat unterbreitet die Botschaft den Räten noch in dieser Woche,
damit sie in der Wintersession im dinglichen Verfahren behandelt
werden kann. Die Räte müssten dem Bundesrat die Kompetenz geben zu
beurteilen, ob Ende Jahr die Bedingungen zur Freigabe des Kredits
erfüllt sind oder nicht. Der Bundesrat würde dann über Weiterfahren
oder Abbruch entscheiden.

Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass gemäss dem Bericht Hayek ein
ungedecktes Restrisiko in der Grössenordnung von rund 170 Mio. Franken
bleibt. Weiter nimmt er zur Kenntnis, dass sich die Kosten für einen
Abbruch der Expo.01 bis Ende dieses Jahres gegenüber heute um rund 35
Mio. Franken verteuern könnten, wobei dadurch für den Bund keine
zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen entstehen würden.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst