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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) - Erster Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Sprachencharta

Pressemitteilung

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
(Sprachencharta) - Erster Bericht der Schweiz über die Umsetzung der
Sprachencharta

Der Bundesrat hat den ersten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der
Sprachencharta gutgeheissen und zuhanden des Generalsekretärs des Europarats
verabschiedet. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in regelmässigen
Abständen dem Europarat über die Umsetzung der Sprachencharta Bericht zu
erstatten. Der erste Bericht muss ein Jahr nach dem Inkrafttreten des
Vertrags vorgelegt werden; die weiteren Berichte folgen in Abständen von
drei Jahren nach Vorliegen des ersten Berichts.

Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 der Ratifikation
der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
(Sprachencharta) zugestimmt.  Die Ratifikationsurkunde wurde am 23. Dezember
1997 beim Europarat hinterlegt. Zu den Vertragsparteien gehören neben der
Schweiz das Fürstentum Liechtenstein, die Niederlande, Norwegen, Ungarn,
Deutschland, Finnland und Kroatien.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Sprachencharta sind kultureller Natur.
Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt als
eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die
Sprachencharta schützt keine Individual- oder Kollektivrechte der
sprachlichen Minderheiten. Das Ziel ist vielmehr die Verbesserung der
Möglichkeiten, Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung,
Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft zu benützen. Der
innerstaatlichen Ausgrenzung linguistischer Gruppen kann damit
entgegengewirkt werden, indem diese durch die sprachlichen
Förderungsbestimmungen der Sprachencharta ermutigt werden, ihre Sprache zu
gebrauchen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als
Regional- oder Minderheiten im Sinne der Charta definiert und den
Förderungsbestimmungen unterstellt.

Der Bericht ist in drei Teile gegliedert. Die beiden ersten Teile behandeln
allgemeine Aspekte der Umsetzung der Sprachencharta aus sprachpolitischer
Optik des Bundes. Der dritte Teil gibt die Beiträge der Kantone Graubünden
und Tessin wieder, die bei der Umsetzung der Konvention eine zentrale Rolle
spielen.

Der Bericht wird im November 1999 durch das Bundesamt für Kultur (BAK) in
rätoromanischer, italienischer und französischer Sprache veröffentlicht (zu
beziehen beim BAK, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Tel. 031 322 92 68).

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

27. September 1999

Auskunft:
Stefanie Brander, Chefin der Sektion für allgemeine kulturelle Fragen,
Bundesamt für Kultur, Telefon: 031/324 98 23 (vormittags), 031/ 781 27 11
(nachmittags)