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Revidierte Kranverordnung tritt in Kraft

Medienmitteilung

Revidierte Kranverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat will die Sicherheit bei der Verwendung von Kranen am
Arbeitsplatz auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Deshalb hat er auf
den 1. Januar 2000 die grundlegend überarbeitete Kranverordnung in Kraft
gesetzt. Die Schwerpunkte: Sicherheitsorientierte Ausbildung von
Kranführerinnen und Kranführern sowie regelmässige Kontrollen von Krantypen
mit besonders hohem Gefahrenpotenzial.

Die bisher geltende Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der
Verwendung von Kranen und Hebezeugen datiert aus dem Jahre 1951 und
entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Anforderungen. Die grundlegend
überarbeitete Kranverordnung trägt den heutigen Kriterien der Sicherheit am
Arbeitsplatz Rechnung.

Die Verordnung enthält neben allgemeinen Vorschriften über die sichere
Verwendung von Kranen folgende Neuerungen: Für die Bedienung von
Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen wird ein Kranführerausweis oder ein
Lernfahrausweis verlangt. Fahrzeugkrane und Turmdrehkrane müssen regelmässig
durch besonders dafür ausgebildete Kranexpertinnen und Kranexperten auf
ihren betriebssicheren Zustand kontrolliert werden. Zudem werden die
Ausbildungsziele für Kranführerinnen und Kranführer sowie für
Kranexpertinnen und Kranexperten festgelegt.

Um die Sicherheitsziele zu erreichen, stellt die revidierte Verordnung
Anforderungen an Kranbesitzerinnen und -besitzer, Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, Kranführerinnen und -führer, Kranexpertinnen und -experten
sowie an Personen, die Lasten am Kranhaken befestigen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

27. September 1999

Auskunft: Tel. 031 / 322 92 35
Lukas Matti, Sektion Unfallversicherung und Unfallverhütung
Bundesamt für Sozialversicherung