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Zürich: Zwei Offiziersanwärter vor Brevetierung entlassen

3003 Bern, 24. September 1999

Medieninformation

Zürich: Zwei Offiziersanwärter vor Brevetierung entlassen

 Zwei Aspiranten der Infanterieoffiziersschule Zürich sind kurz vor der
Brevetierung entlassen worden. Sie entfernten sich ohne Bewilligung in der
Nacht vom Montag auf den Dienstag dieser Woche von der Truppe. Bei ihrer
Ausfahrt mit einem Militärfahrzeug entstand an einem zivilen Lieferwagen
eine leichte Beschädigung. Eine militärgerichtliche Untersuchung ist im
Gang.

Wenn gegen einen Anwärter ein Strafverfahren hängig ist, so kann er während
dieser Zeit nicht befördert werden: Auf diesen Artikel in der Verordung über
Beförderungen und Mutationen in der Armee stützt sich der Entscheid des
Kommandanten der Infanterieoffiziersschule Zürich, Oberst im Generalstab
Walter Frey, nach Absprache mit seinen Vorgesetzten. Frey entliess am
Mittwoch abend zwei Offiziersanwärter. Die zwei Aspiranten hatten sich am
Montag ohne Bewilligung mit einem Puch der Armee in den Ausgang begeben.

Nach Auskunft des Untersuchungsrichters handelt es sich eindeutig um ein
unerlaubtes Entfernen von der Truppe. Zudem sei bei dieser Ausfahrt laut
Polizeiangaben ein ziviler Lieferwagen beschädigt worden. Ob weitere Delikte
der beiden Offiziersanwärter vorliegen, ist Gegenstand der Untersuchung.

Der Artikel in der Verordnung über Beförderungen und Mutationen in der Armee
ermöglicht eine nachträgliche Beförderung von Anwärtern. Dies kann dann
erfolgen, wenn das Strafverfahren eingestellt wird oder das Urteil auf
Freispruch, Busse oder Haft lautet.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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