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Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur

3003 Bern, 22. September 1999

Medieninformation

Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur

 In einem Schreiben von Bundesrat Adolf Ogi im Namen des Gesamtbundesrates
an die Regierungen der Kantone sowie weitere interessierte Institutionen,
Organisationen und Persönlichkeiten hat sich der Bundesrat heute zu
Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur geäussert.

Auf dem Hintergrund des Canyoningunglücks im Berner Oberland vom 27. Juli
1999 lädt der Bundesrat die Kantone zur Prüfung von drei möglichen
Massnahmen ein. So will er das Bundesamt für Sport in Magglingen (BASPO)
beauftragen, gemeinsam mit den zuständigen Verbänden, Instanzen und
Institutionen einheitliche Ausbildungsrichtlinien zu initiieren, um die
Sicherheit zu erhöhen. Zusätzliche Regeln für Risikosportarten sollen nicht
erlassen werden. Die Zunahme der Extrem- und Risikoaktivitäten verlange
jedoch eine Neubeurteilung der Lage. Der Bundesrat lädt daher die Adressaten
des Schreibens dazu ein, ihre Überlegungen in einem nationalen Workshop
einzubringen.

In seinem Schreiben formuliert der Bundesrat ebenfalls eine Abgrenzung der
Risiko-, Abenteuer- und Extremtätigkeiten zu dem vom Bund geförderten Sport.
So ist beispielsweise Canyoning schon heute, nicht zuletzt auf Grund der
Sicherheitsproblematik, aus dem Angebot von Jugend+Sport ausgeschlossen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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