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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 1999

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.9.1999

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahr 1999

Bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten gingen im 1.
Halbjahr 1999 insgesamt 14'417 (Vorsemester: 13'719) neue Anfechtungen
ein.

Hängig waren damit insgesamt 21'370 (22'145) Anfechtungen. 14'486
(14'797) Fälle konnten erledigt werden. Dabei kam in 6'509 (6'540)
Fällen, bzw. 45 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. 809
(673) dieser Fälle betrafen Mietzinserhöhungen, 1'085 (1'585)
Mietzinssenkungen und 54 (75) den Anfangsmietzins; 2'635 (2'541)
Anfechtungen beruhten auf anderen Gründen. Im weiteren haben sich die
Parteien in 1'468 (1'264) Fällen bezüglich des Kündi-gungsschutzes und
in 458 (402) Fällen bezüglich einer Mietzinshinterlegung ge-einigt.

In 3'250 (3'227) Fällen, bzw. 22 %, konnte keine Einigung erzielt
werden. 547 (734) dieser Anfechtungen betrafen Mietzinssenkungen, 318
(283) Mietzins-erhöhungen, 64 (56) Anfangsmietzinse und 2'321 (2'154)
andere Gründe.

In 895 (900) Fällen, bzw. 6 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Entscheid getroffen, dabei betrafen 591 (595) den Kündigungsschutz und
304 (305) die Mietzinshinterlegung. Anderweitig erledigt wurden 3'832
(4'130) Anfechtungen oder 26 %; davon wurden 3'002 (3'345) durch
Rückzug oder Nichteintreten erledigt. 89 (82) Fälle gelangten ans
Schiedsgericht. 6'884 (7'348) Fälle blieben am Ende der
Berichtsperiode pendent.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30