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Wie weiter nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung - Bundesrat beantwortet parlamentarische Vorstösse

Medienmitteilung  20. September 1999
Wie weiter nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung
Bundesrat beantwortet parlamentarische Vorstösse
Nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom
13. Juni 1999 wurden in den Eidgenössischen Räten acht Vorstösse zum Thema
ein-gereicht. Diese verlangen eine Verbesserung der Lohnfortzahlung bei
Mutter-schaft im Obligationenrecht, Lösungen im Bereich des Sozial- und
Privatversiche-rungs-rechts und Änderungen in der Regelung für
Bundesangestellte. Der Bun-des-rat hat in einer Stellungnahme zu diesen
Vorstössen festgehalten, die gel-tende, so-zialpoli-tisch ungenügende
Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutter-schaft sei ge-setzgebe-risch zu
korrigieren. Er beabsichtigt, dem Parlament zu Be-ginn der nächs-ten
Legis-laturperiode einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.
Im Vordergrund steht gemäss Bundesrat eine Lösung für die
unselbständigerwerben-den Frauen. Bei der Festlegung der weiteren Grundzüge
des Lösungs-modells bieten sich verschiedene Varianten an, die der Bundesrat
vertieft prüfen will.
Eine Möglichkeit ist sicher die Revision des Obligationenrechts, die
allerdings allein die Arbeitgeber belasten würde - und dies in je nach
Branche höchst unterschiedlicher Weise. Denkbar ist auch eine
Versicherungslösung, die auf dem Gedanken der Solida-rität beruhen würde und
bei der die Prämien auf die Vertragsparteien aufgeteilt würden. Nicht von
vornherein ausgeschlossen ist ferner eine Kombination beider Modelle.
Eng verbunden mit der Frage nach dem optimalen Lösungsmodell sind weitere
Aspekte, die abgeklärt werden müssen. Es handelt sich namentlich um die
Dauer und die Höhe des Anspruchs der Arbeitnehmerin während des
Mutterschaftsurlaubs gegen-über ihrem Arbeit-geber, der Versicherung oder
gegenüber beiden. Um diesem Prü-fungsbedarf gerecht zu werden beantragt der
Bundesrat, die Motion Hafner, die einen Lohnanspruch von 14 Wochen verlangt,
und die Motion Spoerry, die einen Lohnan-spruch von acht Wochen verlangt, in
Postulate umzuwandeln.
In seiner Antwort auf die Interpellation Rennwald drückt der Bundesrat seine
Besorg-nis über die unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse in den
verschiedenen Landes-tei-len aus. Als wichtiges Mittel zur Stärkung der
nationalen Kohäsion weist er auf die Förde-rung der Verständigung und des
Austausches unter den Sprachgemeinschaften hin, die ein Le-gislaturziel für
die Jahre 1995 - 1999 darstellt.
Die Einrichtung von kantonalen Mutterschaftsversicherungen wäre
grundsätzlich mög-lich, wobei sich der Bund auf eine koordinierende Funktion
beschränken müsste. Eine Ent-nahme von Mitteln aus dem EO-Fonds zur
Finanzierung dieser Mutterschaftsversi-cherun-gen ist jedoch nach geltendem
Recht ausgeschlossen, wie der Bundesrat in sei-ner Ant-wort auf die
Interpellation Roth-Bernasconi weiter ausführt.
Die Einzahlung der EO-Beiträge der Frauen auf ein Sperrkonto widerspricht
dem Grund-satz der Solidarität, auf dem jede Sozialversicherung beruht, und
bringt auch keine Lö-sung zur Verbesserung der Ansprüche bei Mutterschaft.
Deshalb beantragt der Bundes-rat, die Motion Goll abzulehnen.
Die Versicherung der Ehefrauen von Selbständigerwerbenden gegen den
Erwerbsaus-fall bei Mutterschaft steht, wenn sie zu tragbaren Prämien
erfolgen soll, in Widerspruch zu den Grundsätzen des
Privatversicherungsrechts. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der
Motion Wittenwiler.
Die Aufhebung der Verbindung der Dauer des Mutterschaftsurlaubs mit der
Beschäfti-gungsdauer in der Bundesverwaltung wird im Rahmen der
Totalrevision der personal-rechtlichen Grundlagen des Bundes geprüft werden.
Deshalb beantragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion von Felten in ein
Postulat. Die Motion Fehr verlangte die Über-nahme der Hälfte der Kosten des
Mutterschaftsurlaubs durch den Bund, wenn der Vater des Kindes in der
Bundesverwaltung arbeitet. Der Bundesrat hat die Wahrneh-mung einer solchen
Vorbildfunktion des Bundes bei seinem Personal als nicht sinnvoll erachtet,
weil das System bei Familien mit konventioneller Rollenteilung teilweise
ver-sagt (nur "halbe" Leistung) und weil es unwahrscheinlich erscheint, dass
die Privatwirt-schaft mitziehen würde. In der Folge wurde die Ablehnung
dieses Vorstosses beantragt.
 EIDG. DEP. DES INNERN EIDG. JUSTIZ- UND POLIZEIDEP.
 Presse- und Informationsdienst Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: 031 / 322 80 16 031 / 322 40 90
 Catherine Cossy Adrienne Lotz
 Informationsbeauftragte Pressesprecherin

Beilage:
Texte der acht Vorstösse mit den Antworten des Bundesrates
99.3253 Interpellation Roth-Bernasconi
 Eine Mutterschaftsversicherung für die lateinischen Kantone
99.3255 Motion Hafner Ursula
 Mutterschaftsurlaub; Lohnfortzahlung
99.3256 Motion Goll
 Keine Frauengelder mehr für Wehrmänner
99.3257 Motion Fehr
 Verursacherprinzip bei Mutterschaftsurlaub
99.3269 Motion Spoerry
 Lücken schliessen beim Mutterschutz
99.3312 Motion Wittenwiler
 Erwerbsausfall bei Mutterschaft
99.3355 Motion von Felten
 Mutterschaftsurlaub für alle Bundesbeamtinnen
99.3368 Interpellation Rennwald
 Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und nationaler Zusammen-halt