Botschaft über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 20.9.1998
Botschaft über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen
Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten in einer Botschaft
beantragt, ihn für weitere 10 Jahre zum Abschluss von
Schuldenkonsolidierungsabkommen zu ermächtigen. Die Bundesversammlung
hat dem Bundesrat bereits 1966, 1970, 1980 und 1990 eine solche
Ermächtigung erteilt. Diese läuft Mitte des nächsten Jahres aus.
Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Entwicklungsländer und
der Probleme hinsichtlich der finanziellen Stabilität, mit denen die
Schwellenländer konfrontiert sind, wird es auch in den nächsten Jahren
zu Schuldenkonsolidierungsaktionen kommen. Schuldenkonsolidierungen
dienen der Ueberbrückung von Liquiditätskrisen, indem sie dem
Schuldnerland eine Verlängerung der Rückzahlungsfristen für fällige
Forderungen gewähren. Im weiteren erlauben sie eine Verminderung der
Ausstände derjenigen Länder, die von der Ueberschuldung am meisten
betroffen sind. Damit schützen sich die Gläubiger vor Verlusten aus
der Zahlungsunfähigkeit, die ohne die Konsolidierung eintreten würde.
Gleichzeitig trägt die Konsolidierung dazu bei, die wirtschaftliche
Anpassung des Schuldnerlandes an neue Gegebenheiten zu erleichtern.
Sie erlaubt es, schwerwiegende Störungen im Entwicklungs- und
Anpassungsprozess und die damit verbundenen schädlichen sozialen
Auswirkungen zu vermeiden oder zu entschärfen.
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
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