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Der Bundesrat will das neue IAO-Übereinkommen rasch ratifizieren

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 20.9.1999

Der Bundesrat will das neue IAO-Übereinkommen rasch ratifizieren

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das neue Übereinkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die schlimmsten Formen
der Kinderarbeit dem Parlament zur Annahme vorzuschlagen. Damit wird
unser Land zu den ersten Staaten gehören, welche dieses erst im Juni
1999 anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK)
verabschiedete Instrument ratifizieren werden. Es zählt zu den
fundamentalen IAO-Übereinkommen.

Der Entscheid bekräftigt den Willen der Schweiz zum Kampf gegen die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie Zwangsarbeit, sexuelle
Ausbeutung und den Gebrauch von Kindern im Drogenhandel. Das
Übereinkommen verpflichtet die Staaten, ihre Bemühungen im Bereich
Kontrolle, Entwicklungszusammenarbeit und Reintegration auf nationaler
und internationaler Ebene zu koordinieren.

Im weiteren unterstützt der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen den
drei Schweizer Delegationen bei der IAO (Regierung, Arbeitnehmer,
Arbeitgeber), indem er dem Parlament die Annahme des Übereinkommens
(Nr. 144) über die dreigliedrige Beratung und Förderung der
Durchführung internationaler Arbeitsnormen vorschlägt. Die
Ratifikation des Übereinkommens soll die Arbeit von Bundesverwaltung
und Parlament vereinfachen und durch einen verbesserten
Informationsaustausch zwischen den drei unabhängigen Delegationen die
Schweizer Position innerhalb der IAO stärken.

Schliesslich nahm der Bundesrat vom Übereinkommen (Nr. 181) über
private Arbeitsvermittler, 1997, und der Erklärung über fundamentale
Rechte und Pflichten bei der Arbeit, 1998, Kenntnis. Die Erklärung
spielt in der Unterstützung der Aktivitäten der IAO zur Förderung der
sozialen Dimension der Globalisierung eine zentrale Rolle.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, Stefan Brupbacher,
Internationale Arbeits-fragen, Tel. 031/322 29 54 oder 079/422 72 34