Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Bewilligungsverfahren für die Abfallbehandlungsanlagen
MEDIENMITTEILUNG
Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen:
Bewilligungsverfahren für die Abfallbehandlungsanlagen
Im laufenden Verfahren um Erteilung der Betriebsbewilligung für die
Konditionierungs-anlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage
werden vom 21. September bis am 20. November 1999 das Gutachten der
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die
Stellungnahmen der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
(KSA) und der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) öffentlich
aufgelegt. Die Auflage erfolgt bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau,
beim Bezirksamt Baden, bei der Gemeinde-verwaltung Würenlingen und beim
Bundesamt für Energie (BFE) in Bern.
Am 15. Dezember 1997 hatte die ZWILAG ein Gesuch um Erteilung der
Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen eingereicht. Fünf
Gemeinwesen, fünf Organisationen und Vereine sowie zehn Personen haben
dagegen Einsprache erhoben.
Die ZWILAG hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen
verfasst. Die HSK hat im August 1999 ein Gutachten und die KSA im
September 1999 eine Stellungnahme zum Gesuch vorgelegt.
HSK und KSA kommen zum Schluss, dass ein sicherer Betrieb der
Abfallbehandlungsanlagen der ZWILAG möglich ist, sofern ihre Bemerkungen
und Auflagen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres
über das hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.
Bern, 20. September 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 52
Hinweis:
Medienschaffende können das HSK-Gutachten und die KSA-Stellungnahme beim
BFE beziehen