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Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Bewilligungsverfahren für die Abfallbehandlungsanlagen

MEDIENMITTEILUNG

Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen:
 Bewilligungsverfahren für die Abfallbehandlungsanlagen

Im laufenden Verfahren um Erteilung der Betriebsbewilligung für die
 Konditionierungs-anlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage
 werden vom 21. September bis am 20. November 1999 das Gutachten der
 Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die
 Stellungnahmen der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
 (KSA) und der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) öffentlich
 aufgelegt. Die Auflage erfolgt bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau,
 beim Bezirksamt Baden, bei der Gemeinde-verwaltung Würenlingen und beim
 Bundesamt für Energie (BFE) in Bern.

Am 15. Dezember 1997 hatte die ZWILAG ein Gesuch um Erteilung der
 Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen eingereicht. Fünf
 Gemeinwesen, fünf Organisationen und Vereine sowie zehn Personen haben
 dagegen Einsprache erhoben.

Die ZWILAG hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen
 verfasst. Die HSK hat im August 1999 ein Gutachten und die KSA im
 September 1999 eine Stellungnahme zum Gesuch vorgelegt.

HSK und KSA kommen zum Schluss, dass ein sicherer Betrieb der
 Abfallbehandlungsanlagen der ZWILAG möglich ist, sofern ihre Bemerkungen
 und Auflagen berücksichtigt werden.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres
 über das hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.

Bern, 20. September 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 52

Hinweis:

Medienschaffende können das HSK-Gutachten und die KSA-Stellungnahme beim
 BFE beziehen