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Militärische Voruntersuchung gegen Dino Bellasi angeordnet

Medienmitteilung

Militärische Voruntersuchung gegen Dino Bellasi angeordnet

Gegen Hauptmann Dino Bellasi ist eine militärische Voruntersuchung wegen
Nichtbefolgen von Dienstvorschriften anzuordnen. Zu diesem Schluss kam der
Oberauditor nach Abschluss der vorläufigen Beweisaufnahme durch den
zuständigen Untersuchungsrichter. Die Untersuchung bezieht sich auf die in
den Jahren 1995 bis 1997 durchgeführten Schiessübungen mit privaten Waffen
und Munition innerhalb von Dienstleistungen der Schweizer Armee sowie auf
die Lagerung privater Munition auf dem Waffenplatz Sand-Schönbühl (BE).
Gegen alle übrigen beteiligten Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Anlässlich von militärischen Kursen der Untergruppe Nachrichtendienst im
Jahr 1997 in Andermatt sowie in den Jahren 1994 bis 1997 in Spiez und
ebenfalls anlässlich militärischer Dienstleistungen von Angehörigen der
Armee in der Untergruppe Nachrichtendienst soll der damalige Chef
Militärwesen und Kurse der Untergruppe Nachrichtendienst, Hauptmann Dino
Bellasi, im Rahmen der ordentlichen Schiessausbildung unerlaubterweise auch
Schiessübungen mit privaten Waffen und mit privater Munition durchgeführt
haben. Zu diesen Erkenntnissen gelangte der militärische
Untersuchungsrichter des Divisionsgericht 3 anlässlich der in den
vergangenen zwei Wochen durchgeführten vorläufigen Beweisaufnahme. Der
Generalstabschef, Korpskommandant Hans-Ulrich Scherrer, hat deshalb in
Absprache mit dem Oberauditor der Schweizer Armee, Brigadier Dieter Weber,
eine Voruntersuchung gegen Hauptmann Dino Bellasi angeordnet.

Verbotene Waffen und Munition
Im Rahmen der Schiessübungen in Andermatt und auf dem Waffenplatz
Sand-Schönbühl zeichnete Hauptmann Bellasi verantwortlich für die
Organisation der Übungen mit privaten Waffen, sorgte für den Transport der
Waffen samt Munition und erteilte die entsprechenden Aufträge. Aufgrund von
Dienstvorschriften ist jedoch weder das Mitbringen noch die Verwendung von
Waffen und Munition erlaubt, welche nicht zur persönlichen Ausrüstung der
Armeeangehörigen gehören. Die angeordnete Voruntersuchung richtet sich
deshalb vorab gegen diese Nichtbeachtung von Dienstvorschriften.

Die einzelnen Teilnehmer an diesen Schiessen handelten jedoch lediglich
innerhalb der militärischen Kommandostrukturen und blieben deshalb bereits
ausserhalb der Abklärungen des Untersuchungsrichters.

Verantwortung der Vorgesetzten
Die Vorgesetzten von Hauptmann Bellasi, welche mindestens über den Kurs in
Andermatt einen schriftlichen Rapport erhielten, hätten 1997 reagieren
müssen, als Hauptmann Bellasi unter anderem auch auf ein
Demonstrationsschiessen mit privaten und ausländischen Waffen hinwies. Diese
Unterlassung ist gemäss Schlussbericht des Untersuchungsrichters als
leichten Fall der Nichtbefolgung einer Dienstvorschrift zu qualifizieren und
deshalb mittels Disziplinarstrafe zu ahnden.
Infolge bereits im Mai 1998 eingetretener Verfolgungsverjährung wird die
Angelegenheit bezüglich der Vorgesetzten von Hauptmann Bellasi jedoch nicht
weiterverfolgt.

Munitionslager Schönbühl-Sand
Zum Zwecke der Lagerung der Munition, welche Hauptmann Bellasi in den Kursen
in Andermatt und Spiez/Schönbühl-Sand verwendet hat, hat er als Vertreter
der Untergruppe Nachrichtendienst auch ein Munitionsmagazin auf dem
Waffenplatz Sand organisiert. Darin wurde einerseits die für die Ausbildung
an den Ordonnanzwaffen benötigte Munition aufbewahrt, anderseits aber auch
die private Munition, welche Hauptmann Bellasi für seine privaten Waffen
benötigte. Zwar wussten verschiedene Personen von diesem Munitionsmagazin,
nahmen jedoch an, dass sich darin nur die „offizielle“ Munition befand und
nicht auch noch die Munition aus dem Privatbesitz des Herrn Bellasi. Bellasi
wusste, dass dieses Vorgehen gegen den allgemeinen Munitionsbefehl der
Schweizer Armee verstiess. Die angeordnete Voruntersuchung gegen Hauptmann
Bellasi bezieht sich deshalb auch auf diesen Sachverhalt.

Private Schiessen
Neben den Schiessübungen in Andermatt und in Schönbühl-Sand, welche
innerhalb von Kursen der Untergruppe Nachrichtendienst stattfanden, hat
Hauptmann Dino Bellasi auch noch ein weiteres Schiessen auf dem Schiessplatz
Schönbühl-Sand organisiert. Dieses Schiessen fand jedoch ausserhalb eines
militärischen Kurses statt und wurde im privaten Rahmen durchgeführt. Eine
militärstrafrechtliche Verfolgung fällt deshalb für die dort beteiligten
Personen ausser Betracht.

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