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Neue Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht, die Ausbildungsdienste sowie die Beförderungen und Mutationen in der Armee

3003 Bern, 20. September 1999

Medieninformation

Neue Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht,
die Ausbildungsdienste sowie die Beförderungen und
Mutationen in der Armee

Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über die Dauer der
Militärdienstpflicht, die Aus-bildungsdienste sowie die Beförderungen und
Mutationen in der Armee (Ausbildungs-dienstverordnung / ADV) verabschiedet.

Mit dieser neuen Verordnung, die auf den 1. Januar 2000 in Kraft treten
wird, geht es vor allem um die Sicherstellung des Kadernachwuchses in den
Formationen der Armee über die Jahrtausendwende.

Gleichzeitig wird mit der Ausbildungsdienstverordnung eine Kaderverjüngung
eingeleitet, die einerseits den Konflikt zwischen der Wirtschaft und der
Armee entschärfen soll. Mass-gebliche Entlastungen im Dienstleistungsbereich
werden erzielt durch die Straffung der Ausbil-dungen für Kaderangehörige der
Stufen „Truppenkörper„ sowie „Grosser Verband„. Anderer-seits werden durch
Kaderverjüngungsmassnahmen im Bereich des Personellen der Armee günstige
Voraussetzungen für die anstehende Armeereform „Armee XXI„ geschaffen.

Zudem werden mit der neuen Ausbildungsdienstverordnung flexiblere und
attraktivere militärische Laufbahnmöglichkeiten geschaffen, die
Gradstrukturen der Schweizer Armee ans internationale Umfeld angepasst sowie
die Stabs- und Kommandantenschulen in Luzern durch voraussichtlich geringere
Lehrgangsteilnehmerzahlen entlastet.

Das Recht zu Aspekten der Militärdienstpflicht bzw. den Gradstrukturen ist
heute auf Stufe Bundesrat in vier Verordnungen geregelt [Verordnungen über
die Dauer der Militärdienst-pflicht (VDM), die Ausbildungsdienste (VAD), das
Bestehen der Ausbildungsdienste (VBA) sowie die Beförderungen und Mutationen
in der Armee (VBMA)]. Die neue Ausbildungs-dienstverordnung harmonisiert,
vereinfacht und reduziert massgeblich die gesetzlichen Vorgaben in diesem
Teilbereich des Militärrechts.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR  VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ  UND
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