Erdbeben Schweiz: Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur
MEDIENMITTEILUNG
Erdbeben Schweiz: Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur
PLANAT schlägt eine Doppelstrategie vor
Beim Umgang mit Naturgefahren ist ein Paradigmenwechsel von einer reinen
Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Im Vergleich zu den
relativ häufig auftretenden Naturgefahren (Lawinen, Hochwasser) weist die
Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch erhebliche Lücken auf.
Eine gesamtheitliche Betrachtung von Naturgefahren ist notwendig und die
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) schlägt für die Erdbeben eine
Doppelstrategie vor: Kurz- und mittelfristig Massnahmen zur Verbesserung
der Erdbebensicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu treffen;
Überprüfung der verfassungsmässigen Grundlagen und Zusammenfassung in
einem Naturgefahrenartikel.
Mit der Einsetzung der ausserparlamentarischen Kommission "Plattform
Naturgefahren" (PLANAT) hat der Bundesrat 1997 seinem Willen Ausdruck
gegeben, die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren zu verbessern. PLANAT hat
die Situation im Bereich Naturgefahren analysiert und festgestellt, dass
die Vorbeugung je nach Gefahrenart unterschiedlich fortgeschritten ist. Im
Vergleich zu den relativ häufig auftretenden Naturgefahren wie Lawinen,
Hochwasser, weist die Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch
erhebliche Lücken auf. In der Antwort zur Motion Epiney (16.12.1998,
Erdbeben-vorsorgliche Massnahmen), bestätigt der Bundesrat diese Lücken
und Handlungsbedarf.
PLANAT hat sich im Arbeitsprogramm 1998-2000 zum Ziel gesetzt, auf dem
Gebiet des Erdbebenrisikos Verbesserungsmassnahmen auszuarbeiten und
möglichst rasch ein Massnahmenkonzept basierend auf einer Kosten
-Wirksamkeits Analyse verschiedener Vorschläge zu erstellen. Erste
Massnahmenvorschläge liegen vor und richten sich primär an den Bund im
Kontext der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das vorgesehene
Massnahmenkonzept sieht jedoch auch die Einbindung und Sensibilisieurng
anderer Adressaten, z.B. der Kantone und Privater, vor. Es sind Massnahmen
in den Bereichen Rechtsetzung und Normenwesen, Gefährdunganalyse und
Grundlagenbeschaffung, Objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und
Information, Bevölkerungschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Diese
Massnahmenvorschläge müssen noch verfeinert, quantifiziert und nach
Prioritäten gegliedert werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfiehlt PLANAT eine
Doppelstrategie: Zum einen gilt es, kurz- und mittelfristig Massnahmen im
Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Verbesserung der Erdbebensicherheit
zu treffen. Zum andern ist sowohl eine Überprüfung der Erfordernisse von
verfassungsmässigen Grundlagen bezüglich Erdbeben als auch einer
Zusammenfassung aller verfassungsmässigen Grundlagen in einem
Gesamtartikel betreffend Naturgefahren angezeigt.
PLANAT ist der Überzeugung, dass sich die Planung des Schutzes im Bereich
Naturgefahren nicht nur beschränken darf, innerhalb der sektoriellen
Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu
schützen, sondern die Interessen der Gesellschaft für die Vorbeugung im
Bereich Naturgefahren gesamtheitlich und interdisziplinär wahrgenommen
werden müssen. Beim Umgang mit Naturgefahren ist angesichts der
skizzierten Veränderungen ein Paradigmenwechsel von einer reinen
Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Dieser Wechsel lässt sich
wie folgt charakterisieren:
Bisher: Gefahrenabwehr
In Zukunft: Risikokultur
"Wie können wir uns schützen?"
"Welche Sicherheit zu welchem Preis?"
erfasste Ereignisse Häufige
Häufige und seltene
Massnahmenplanung Fachtechnisch
Interdisziplinär
Sicherheit für die heutige Generation
hoch in Hohe Solidarität mit künftigen Generationen,
einzelnen Sektoren
ausgewogen für das
Gesamtsystem
Bern, 16. September 1999
PLANAT
Beratendes Organ des Bundesrates im Bereich Naturgefahren
Weitere Auskünfte:
· Andreas Goetz, Präsident PLANAT, BWW, Tel.: 032/328 87 86, Fax: 032/328
87 09
· Olivier Lateltin, Sekretariat PLANAT, LHG, Tel.: 031/324 77 63, Fax:
031/324 76 81