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Erdbeben Schweiz: Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur

MEDIENMITTEILUNG

Erdbeben Schweiz: Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur

PLANAT schlägt eine Doppelstrategie vor

Beim Umgang mit Naturgefahren ist ein Paradigmenwechsel von einer reinen
 Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Im Vergleich zu den
 relativ häufig auftretenden Naturgefahren (Lawinen, Hochwasser) weist die
 Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch erhebliche Lücken auf.
 Eine gesamtheitliche Betrachtung von Naturgefahren ist notwendig und die
 Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) schlägt für die Erdbeben eine
 Doppelstrategie vor: Kurz- und mittelfristig Massnahmen zur Verbesserung
 der Erdbebensicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu treffen;
 Überprüfung der verfassungsmässigen Grundlagen und Zusammenfassung in
 einem Naturgefahrenartikel.

Mit der Einsetzung der ausserparlamentarischen Kommission "Plattform
 Naturgefahren" (PLANAT) hat der Bundesrat 1997 seinem Willen Ausdruck
 gegeben, die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren zu verbessern. PLANAT hat
 die Situation im Bereich Naturgefahren analysiert und festgestellt, dass
 die Vorbeugung je nach Gefahrenart unterschiedlich fortgeschritten ist. Im
 Vergleich zu den relativ häufig auftretenden Naturgefahren wie Lawinen,
 Hochwasser, weist die Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch
 erhebliche Lücken auf. In der Antwort zur Motion Epiney (16.12.1998,
 Erdbeben-vorsorgliche Massnahmen), bestätigt der Bundesrat diese Lücken
 und Handlungsbedarf.

PLANAT hat sich im Arbeitsprogramm 1998-2000 zum Ziel gesetzt, auf dem
 Gebiet des Erdbebenrisikos Verbesserungsmassnahmen auszuarbeiten und
 möglichst rasch ein Massnahmenkonzept basierend auf einer Kosten
-Wirksamkeits Analyse verschiedener Vorschläge zu erstellen. Erste
 Massnahmenvorschläge liegen vor und richten sich primär an den Bund  im
 Kontext der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das vorgesehene
 Massnahmenkonzept sieht  jedoch auch die Einbindung und Sensibilisieurng
 anderer Adressaten, z.B. der Kantone und Privater, vor. Es sind Massnahmen
 in den Bereichen Rechtsetzung und Normenwesen, Gefährdunganalyse und
 Grundlagenbeschaffung, Objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und
 Information, Bevölkerungschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Diese
 Massnahmenvorschläge müssen noch verfeinert, quantifiziert und nach
 Prioritäten gegliedert werden.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfiehlt PLANAT eine
 Doppelstrategie: Zum einen gilt es, kurz- und mittelfristig Massnahmen im
 Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Verbesserung der Erdbebensicherheit
 zu treffen. Zum andern ist sowohl eine Überprüfung der Erfordernisse von
 verfassungsmässigen Grundlagen bezüglich Erdbeben als auch einer
 Zusammenfassung aller verfassungsmässigen Grundlagen in einem
 Gesamtartikel betreffend Naturgefahren angezeigt.

PLANAT ist der Überzeugung, dass sich die Planung des Schutzes im Bereich
 Naturgefahren nicht nur beschränken darf, innerhalb der sektoriellen
 Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu
 schützen, sondern die Interessen der Gesellschaft für die Vorbeugung im
 Bereich Naturgefahren gesamtheitlich und interdisziplinär wahrgenommen
 werden müssen. Beim Umgang mit Naturgefahren ist angesichts der
 skizzierten Veränderungen ein Paradigmenwechsel von einer reinen
 Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Dieser Wechsel lässt sich
 wie folgt charakterisieren:

	                                      Bisher: Gefahrenabwehr
              In Zukunft: Risikokultur
	                                      "Wie können wir uns schützen?"
   "Welche Sicherheit zu welchem Preis?"
erfasste Ereignisse	                   Häufige
                                    Häufige und seltene
Massnahmenplanung	Fachtechnisch
  Interdisziplinär
Sicherheit	                                     für die heutige Generation
 hoch in                      Hohe Solidarität mit künftigen Generationen,
                                                        einzelnen Sektoren
                                             ausgewogen für das
 Gesamtsystem

Bern, 16. September 1999

PLANAT
Beratendes Organ des Bundesrates im Bereich Naturgefahren

Weitere Auskünfte:

· Andreas Goetz, Präsident PLANAT, BWW, Tel.: 032/328 87 86, Fax: 032/328
 87 09
· Olivier Lateltin, Sekretariat PLANAT, LHG, Tel.: 031/324 77 63, Fax:
 031/324 76 81