Bewertungshilfe für Aushubmaterial
MEDIENMITTEILUNG
BUWAL publiziert Aushubrichtlinie
Bewertungshilfe für Aushubmaterial
In der Schweiz fallen pro Jahr 30-40 Millionen m3 Aushubmaterial an. Das
BUWAL legt nun mit der neuen Aushubrichtlinie die ökologischen
Anforderungen für die Entsorgung von diesem Material fest. Der Aushub soll
in Zukunft in der ganzen Schweiz nach diesen Kriterien entsorgt werden.
Weshalb eine Regelung?
Pro Jahr fallen in der Schweiz etwa 30-40 Millionen m3 Aushub- oder
Ausbruchmaterial an. Dieses Material aus Tiefbauprojekten oder
Tunnelausbrüchen stellt den grössten Anteil der Abfallmenge dar. Durch
Grossprojekte wie zum Beispiel den Bau der NEAT wird diese Menge in den
nächsten Jahren sogar noch zunehmen. Der grösste Teil des Aushubmaterials
ist unverschmutzt und konnte bis jetzt nur zur Wiederauffüllung von
Kiesgruben verwendet werden. In Gebieten, die nur über wenige solcher
Ablagerungsmöglichkeiten verfügen, machte dies oft längere Transporte
nötig. Deshalb wurden von verschiedenen Seiten weitere
Verwertungsmöglichkeiten für unverschmutztes Aushubmaterial gefordert.
Die nun vorliegende Richtlinie für die Behandlung von Aushub-, Abraum- und
Ausbruchmaterial wurde vom BUWAL in enger Zusammenarbeit mit den
kantonalen Fachstellen und den Bauwirtschaftsverbänden erarbeitet. Sie
trägt den verschiedenen Problemen Rechnung und ermöglicht damit einen
gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug.
Neue Verwertungsmöglichkeiten
Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es vom Menschen weder chemisch
verunreinigt noch durch Fremdstoffe, wie Grünzeug oder Kehricht, belastet
wurde. Bestehen keine Anhaltspunkte für Belastungen durch
umweltgefährdende Stoffe, kann das Aushubmaterial gemäss der neuen
Richtlinie für folgende Zwecke verwendet werden:
· auf der entsprechenden Baustelle zur Umgebungsgestaltung
· als Rohstoff in der Zement- oder Ziegelindustrie
· zur Wiederauffüllung von Kiesgruben
· bei Bedarf für Terrainveränderungen.
Klare Unterscheidungsskriterien
Bei der Sanierung von Altlasten fallen erhebliche Mengen an verschmutztem
Aushubmaterial an. Bisher fehlten quantitative Kriterien zur klaren
Unterscheidung zwischen verschmutztem und unverschmutztem Material. Damit
entstand das Risiko, dass belastetes Aushubmaterial in Kiesgruben
abgelagert wird und die Gewässer gefährdet. In der neuen Richtlinie wird
das verschmutzte Aushubmaterial aufgrund von Richtwerten in leicht und
stark verschmutztes Material unterteilt. Gering belastetes Material darf
mit Einschränkungen verwendet werden, beispielsweise im
Nationalstrassenbau. Stark verschmutztes Aushubmaterial muss behandelt
oder auf einer Deponie abgelagert werden. Die gleichen Richtwerte werden
auch beigezogen um zu beurteilen, ob ein Standort im Bezug auf Altlasten
als belastet gilt oder nicht.
Die Richtlinie will den Aufwand für die Beurteilung der unterschiedlichen
Aushubmaterialien gering halten. Deshalb muss die Bauherrschaft bereits in
der Planungsphase eines Bauvorhabens abklären, wie stark das anfallende
Aushubmaterial belastet ist und wie es verwertet werden soll.
Bern, 16. September 1999
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
· Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71
· Kaarina Schenk, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 46 03
Beilage
Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,
Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)