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Bewertungshilfe für Aushubmaterial

MEDIENMITTEILUNG

BUWAL publiziert Aushubrichtlinie

Bewertungshilfe für Aushubmaterial

In der Schweiz fallen pro Jahr 30-40 Millionen m3 Aushubmaterial an. Das
 BUWAL legt nun mit der neuen Aushubrichtlinie die ökologischen
 Anforderungen für die Entsorgung von diesem Material fest. Der Aushub soll
 in Zukunft in der ganzen Schweiz nach diesen Kriterien entsorgt werden.

Weshalb eine Regelung?

Pro Jahr fallen in der Schweiz etwa 30-40 Millionen m3 Aushub- oder
 Ausbruchmaterial an. Dieses Material aus Tiefbauprojekten oder
 Tunnelausbrüchen stellt den grössten Anteil der Abfallmenge dar. Durch
 Grossprojekte wie zum Beispiel den Bau der NEAT wird diese Menge in den
 nächsten Jahren sogar noch zunehmen. Der grösste Teil des Aushubmaterials
 ist unverschmutzt und konnte bis jetzt nur zur Wiederauffüllung von
 Kiesgruben verwendet werden. In Gebieten, die nur über wenige solcher
 Ablagerungsmöglichkeiten verfügen, machte dies oft längere Transporte
 nötig. Deshalb wurden von verschiedenen Seiten weitere
 Verwertungsmöglichkeiten für unverschmutztes Aushubmaterial gefordert.

Die nun vorliegende Richtlinie für die Behandlung von Aushub-, Abraum- und
 Ausbruchmaterial wurde vom BUWAL in enger Zusammenarbeit mit den
 kantonalen Fachstellen und den Bauwirtschaftsverbänden erarbeitet. Sie
 trägt den verschiedenen Problemen Rechnung und ermöglicht damit einen
 gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug.

Neue Verwertungsmöglichkeiten

Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es vom Menschen weder chemisch
 verunreinigt noch durch Fremdstoffe, wie Grünzeug oder Kehricht, belastet
 wurde. Bestehen keine Anhaltspunkte für Belastungen durch
 umweltgefährdende Stoffe, kann das Aushubmaterial gemäss der neuen
 Richtlinie für folgende Zwecke verwendet werden:

· auf der entsprechenden Baustelle zur Umgebungsgestaltung

· als Rohstoff in der Zement- oder Ziegelindustrie

· zur Wiederauffüllung von Kiesgruben

· bei Bedarf für Terrainveränderungen.

Klare Unterscheidungsskriterien

Bei der Sanierung von Altlasten fallen erhebliche Mengen an verschmutztem
 Aushubmaterial an. Bisher fehlten quantitative Kriterien zur klaren
 Unterscheidung zwischen verschmutztem und unverschmutztem Material. Damit
 entstand das Risiko, dass belastetes Aushubmaterial in Kiesgruben
 abgelagert wird und die Gewässer gefährdet. In der neuen Richtlinie wird
 das verschmutzte Aushubmaterial aufgrund von Richtwerten in leicht und
 stark verschmutztes Material unterteilt. Gering belastetes Material darf
 mit Einschränkungen verwendet werden, beispielsweise im
 Nationalstrassenbau. Stark verschmutztes Aushubmaterial muss behandelt
 oder auf einer Deponie abgelagert werden. Die gleichen Richtwerte werden
 auch beigezogen um zu beurteilen, ob ein Standort im Bezug auf Altlasten
 als belastet gilt oder nicht.

Die Richtlinie will den Aufwand für die Beurteilung der unterschiedlichen
 Aushubmaterialien gering halten. Deshalb muss die Bauherrschaft bereits in
 der Planungsphase eines Bauvorhabens abklären, wie stark das anfallende
 Aushubmaterial belastet ist und wie es verwertet werden soll.

Bern, 16. September 1999

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst

Auskunft

· Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71

· Kaarina Schenk, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 46 03

Beilage

Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,
 Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)