Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Deponie Cholwald: UVEK zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

MEDIENMITTEILUNG

Deponie Cholwald: UVEK zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
 Kommunikation (UVEK) hält am Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle ab
 2000 fest. Deshalb zieht es einen Entscheid des Nidwaldner
 Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Dieser Entscheid hätte der
 Deponie Cholwald ermöglicht, Kehricht bis Ende 2002 abzulagern.

Der Bundesrat hat 1996 ein generelles Ablagerungsverbot für brennbare
 Abfälle auf Anfang 2000 beschlossen. Der Nidwaldner Regierungsrat vertrat
 in der Folge die Ansicht, dass dieses Verbot für die Deponie Cholwald erst
 ab Anfang 2003 gelte, da das Eidg. Departement des Innern (EDI) im Jahre
 1994 noch gestattet habe, unbehandelte Siedlungsabfälle auf der Deponie
 Cholwald bis Ende 2002 abzulagern.

Gegen eine entsprechende Verfügung des Nidwaldner Regierungsrates reichte
 das UVEK beim Nidwaldner Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Diese wurde am
 21. Juni 1999 abgewiesen.

Das UVEK hält an seiner Auffassung fest, dass das Ablagerungsverbot ab dem
 Jahre 2000 auch für die Deponie Cholwald gelte und zieht deshalb den Fall
 an das Bundesgericht weiter. Der Grund für den Weiterzug liegt vor allem
 in grundsätzlichen Überlegungen. In allen Kantonen wurden und werden noch
 Massnahmen getroffen, um das Ablagerungsverbot rechtzeitig einhalten zu
 können. Ein Verzicht auf den Weiterzug im Fall der Deponie Cholwald hätte
 gegenüber den anderen Kantonen ein falsches Signal gesetzt und damit das
 Gesamtkonzept gefährdet.

Bern,  14. September 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Claudine Godat Saladin, Pressesprecherin UVEK, Tel. 031/322 55
 10