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Der Bundesrat empfiehlt die Initiative "für tiefere Spitalkosten" zur Ablehnung


Medienmitteilung   8. September 1999

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative "für tiefere Spitalkosten" zur
Ablehnung
Der Bundesrat hat zu Handen der Eidgenössischen Räte die Botschaft zur
Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" verabschiedet; er empfiehlt die
Ablehnung der Initiative. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die von den
Initianten vorgeschlagenen Massnahmen dem Titel der Initiative nicht
entsprechen und dass diese sowohl aus sozialer wie steuerlicher Sicht
unannehmbar ist.

Die Initiative "für tiefere Spitalkosten" will mit einer Verfassungsänderung
das Obligatorium in der Krankenversicherung auf die Deckung der Kosten für
Spital-auf-ent-halte beschränken und die Kostenbeteiligung der Versicherten
bei einem Spital-auf-enthalt aufheben. Die Entschädigung für den Aufenthalt
in der allge-meinen Abteilung soll auf 250 Franken pro Tag festgelegt
werden - wobei die Behandlung sowohl in einem öffentlichen als auch in einem
privaten Spital, innerhalb wie ausserhalb des Wohn-sitzkantons der
Versicherten stattfinden könnte.
Die Beschränkung des Versicherungsobligatoriums auf den Spitalbereich
bedeutet, dass die nicht im Rahmen eines Spitalaufenthaltes erbrachten
Leistungen von den Pa-tienten und Patientinnen bezahlt werden müssten,
ausser wenn sie eine frei-willige Versicherung abgeschlossen haben. Diese
dürfte für ältere Personen und Kranke durch hohe Prämien gekennzeichnet
sein. Eine Aufhebung des Versicherungsobligatoriums für den
nicht-stationären Bereich untergräbt die Solidarität zwischen den
Versicherten und stellt Grundsätze des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG)
in Fra-ge: Zugang zur angemessenen Behandlung im Krankheitsfall,
Freizü-gig-keit, Einheitsprämie und Prämienverbilligung für Versicherte in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Aus der Möglichkeit der Versicherer, Versicherungen im Rahmen des KVG oder
aber des Privatversicherungsrechts durchzuführen, ergäben sich - auch für
die obligatorische Spitalversicherung - vom individuellen Risiko (Alter,
Geschlecht und Gesundheitszustand) abhängige Prämien. Für die
nicht-stationären Bereiche einerseits wäre die Folge, dass sich viele
Personen nicht mehr versichern würden, sei es aus finanziellen Gründen,
wegen fehlender Information oder weil sie von den Versicherern nicht oder
nur mit Versi-cher-ungs-vorbehalten aufgenommen würden. In der
obligatorischen Spitalver-sicherung ande-rer-seits würden die Prämien für
die älteren und kranken Ver-sicherten stark erhöht. Dadurch würde das
Vorhaben der Initianten, eine obliga-torische Spitalversicherung zu
er-rich-ten, undurchführbar.
Durch die Verschiebung von nicht-stationären, durch die obligatorische
Versicherung nicht gedeckten Behandlungen in den Spitalbereich würde die
Annahme der Initiative zu einer Zunahme der Anzahl Spitaltage führen. Dies
wäre mit einer bedeutenden Erhöhung der Investitionen sowie der kantonalen
Subventionen für die Spitäler verbunden. Dazu kämen die Ausgaben der
Sozialhilfe und die Kosten eines eventuell zu errichtenden staatlichen
Angebots im ambulanten und teilstationären Bereich, um den Zugang zur
Gesundheitsversorgung für Personen sicherzustellen, die nicht in der Lage
sind, selbst für die Kosten der nicht-stationär durchgeführten Behandlungen
aufzukommen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten der Arztbesuche, der
Medikamente, der Pflege zu Hause oder im Pflege-heim. Entsprechend wäre eine
massgebliche Erhöhung der Steuerbelastung aufgrund der zusätzlichen
Sozialausgaben zu erwarten, wel-che dem Staat wegen der Übernahme nicht
gedeckter Ge-sund-heitskosten anfallen würden.
Der Bundesrat hält die in der Initiative enthaltenen Vorschläge für
ungeeignet, um Ein-spa-rungen im Gesundheitswesen zu bewirken. Er befürchtet
bei Annahme der Initi-ati-ve den Verlust eines sozialen Systems in der
Krankenversicherung, in dem die Ver-sicherten eine Solidargemeinschaft
bilden. Dieses System ist Garant für eine finanziell tragbare
Kran-kenversicherung und für den Zugang zu einer qualitativ hochstehenden
Gesundheits-versorgung für die ganze Bevölkerung. Aus diesen Gründen
empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung der Initiative "für tiefere
Spitalkosten", ohne ihr einen Gegenentwurf gegenüberzustellen.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: 031 / 322 90 04
 Fritz Britt, Vizedirektor
 Chef Hauptabteilung Kranken- und
 Unfallversicherung
 Bundesamt für Sozialversicherung