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Internationale Rheinschiffahrt: Auslaufmassnahmen für die Strukturbereinigung

Bern, 8. September 1999

Pressemitteilung

Bern, 8. September 1999

Pressemitteilung

Internationale Rheinschiffahrt: Auslaufmassnahmen für die
Strukturbereinigung

Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, mit der er den
eidgenössischen Räten die Genehmigung eines Zusatzprotokolls zur
Rheinschiffahrtsakte von 1868 empfiehlt. Das Protokoll beinhaltet
Auslaufmassnahmen für die seit 1989 durchgeführte Strukturbereinigung in der
Binnenschiffahrt. Es handelt sich um Auflagen für die Inbetriebnahme von
neuen, dem Gütertransport dienenden Rheinschiffen. Sie sollen eine
übermässige Ausweitung der Transportkapazität der Flotte nach dem Ende der
Strukturbereinigung verhindern. Die Massnahmen waren im vergangenen Frühjahr
von der EU sowie der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR), zu
deren Mitgliedern auch die Schweiz zählt, beschlossen worden und gelten bis
ins Jahr 2003. Konkret müssen die Schiffseigner, wenn sie ein neues
Rheinschiff in Betrieb nehmen, entweder alten Schiffsraum verschrotten oder
eine (von Jahr zu Jahr sinkende) sogenannte "Neubau-Busse" an den
Binnenschiffahrtsfonds entrichten. Der Fonds soll dann der Finanzierung
von - durch EU und ZKR auf Antrag des Gewerbes zu beschliessenden -
Massnahmen zugunsten der Binnenschiffahrt dienen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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