Panzerfaustunfall: Leutnant schuldig gesprochen
3003 Bern, 6. September 1999
Medieninformation des Divisionsgerichts 5
Panzerfaustunfall: Leutnant schuldig gesprochen
Das Divisionsgericht 5 hat einen Leutnant zu einer 30tägigen bedingten
Gefängnisstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er missachtete beim
Panzerfaustunfall auf dem Schiessplatz Spittelberg (SO) vom August 1998
mehrere Vorschriften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein ebenfalls
angeklagter Rekrut wurde freigesprochen.
„Fahrlässige Tötung und mehrfache Nichtbefolgung von Dienstvorschriften„,
so entschied das Divisionsgericht 5 unter dem Vorsitz von Oberst David Dürr
im Falle eines 22jährigen Leutnants, der am Unglückstag, dem 19. August 1998
auf dem Schiessplatz Spittelberg am unteren Hauenstein Übungsleiter war.
Bei Manipulationsübungen von Rekruten der Genierekrutenschule Bremgarten
hatte sich damals aus einer Panzerfaust ein Schuss gelöst. Die
Leuchtspurmunition verletzte einen der beiden auf dem Platz anwesenden
Leutnants tödlich. Die Beteiligten waren davon ausgegangen, die Panzerfäuste
seien ungeladen. Doch befand sich in einer Waffe noch vom vorausgehenden
Scharfschiessen her ein Schuss.
Das Divisionsgericht verurteilte nun den Übungsleiter zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Die Verurteilung des Leutnants erfolgte
namentlich deshalb, weil er beim Wechsel vom Scharfschiessen zu den
Manipulationsübungen nicht für eine umfassende Entladekontrolle gesorgt
hatte. Das Gericht erkannte auf leichte Fahrlässigkeit. Der Verurteilte hat
gegen das Urteil appelliert.
Der mitangklagte Rekrut, aus dessen Waffe sich der Schuss gelöst hatte,
wurde unter Würdigung aller Umstände von Schuld und Strafe freigesprochen.
Letzteres Urteil ist rechtskräftig.
Die Panzerfaust ist eine tragbare Einmann-Panzerabwehrwaffe, geeignet für
die Bekämpfung von gepanzerten Kampffahrzeugen auf eine Distanz bis 250 m.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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