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Weko untersucht Einstieg von JC Decaux bei Affichage

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 3.9.1999

Weko untersucht Einstieg von JC Decaux bei Affichage

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat eine Vorabklärung gegen
die Aussenwerbegruppe JC Decaux und die Affichage eröffnet. Es wird
geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die
Minderheitsbeteiligung von JC Decaux an Affichage eine
kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung bewirkt.
Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat die französische
Aussenwerbegruppe JC Decaux eine Beteiligung von 24,8% an der
Affichage Holding, Lausanne, erworben. Die Affichage Holding, ehemals
Allgemeine Plakatgesellschaft (APG), ist in der Schweiz die Nummer 1
in der Aussenwerbung.
Diese Minderheitsbeteiligung könnte unter Umständen eine
wettbewerbsbeschränkende Abstimmung der Verhaltensweisen dieser beiden
Unternehmen bewirken. Diese Vermutung wird durch die in der Presse
gemachten Äusserungen der Unternehmensspitzen genährt. So strebt JC
Decaux gemäss Presseberichten eine Kooperation mit der Affichage an.
Das Kartellgesetz verbietet aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
von Unternehmen, sofern diese den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder
- ohne Rechtfertigung aus Effizienzgründen - erheblich
beeinträchtigen.

Auskünfte:
Dr. Patrik Ducrey, 079 345 01 44, patrik.ducrey@weko.admin.ch