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Gewährung eines Urlaubs für Bundesanwältin Carla Del Ponte

Pressemitteilung

Gewährung eines Urlaubs für Bundesanwältin Carla Del Ponte

Der Bundesrat hat sich am Mittwochnachmittag zu einer gut halbstündigen
Sitzung getroffen, um Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Bundesanwältin Carla Del Ponte als Chefanklägerin des
Kriegsverbrechertribunals in Den Haag zu diskutieren. Der Bundesrat hat Frau
Del Ponte Urlaub gewährt und die im Zusammenhang mit ihrer neuen Funktion
durch den Bund zu übernehmenden Leistungen festgelegt. Am Ende ihres
Urlaubes wird Frau Del Ponte zu angemessenen finanziellen Konditionen wieder
in der Bundesverwaltung angestellt, prioritär im EJPD. Sollte dies nicht
möglich sein, wird ihr eine angemessene Abfindung ausgerichtet.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

01.09.1999