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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Klausursitzung des Bundesrates (18./19.8.1999)

Klausursitzung des Bundesrates (18./19.8.1999)

Der Bundesrat will die Arbeiten an der Staatsleitungsreform fortsetzen

Der Bundesrat will die Arbeiten an der Staatsleitungsreform auf der
Grundlage jenes Modells, das eine zweistufige Regierung vorsieht,
weiterführen. Er hat das EJPD beauftragt, ihm konkrete Vorschläge zu
unterbreiten, wie diese Variante in den Einzelheiten aussehen könnte und in
welchem Zeitrahmen sie umzusetzen wäre. So hat der Bundesrat an seiner
Klausursitzung vom Mittwochabend und Donnerstagvormittag in Murten
entschieden.

Nach der Durchsicht der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur
Staatsleitungsreform, die zwei Varianten zur Diskussion stellte, hat der
Bundesrat sich für die Variante entschieden, die ein zweistufiges
Regierungsmodell mit einer dem Bundesrat untergeordneten Stufe von
Ministerinnen und Ministern vorsieht. Diese Variante, die auch in der
Vernehmlassung den Vorzug erhielt, muss jedoch noch näher ausgearbeitet
werden, bevor sie der Bundesrat dem Parlament vorlegen kann. Der Bundesrat
hat deshalb das EJPD beauftragt, ihm einen Arbeits- und Zeitplan zu diesem
Geschäft vorzulegen. In den kommenden Wochen wird sich der Bundesrat mit der
Umsetzung des in Murten getroffenen Grundsatzentscheides befassen.

Die Klausursitzung von gestern und heute hatte einen besonderen Charakter:
Zunächst einmal tagte der Bundesrat ausserhalb von Bern, verbrachte den
Abend gemeinsam und nutzte die Beratung über die Staatsleitungsreform dazu,
seine Arbeitsweise zu diskutieren und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu
suchen. Der Meinungsaustausch war frei und es lagen weder Arbeitspapiere der
Verwaltung noch Expertenberichte vor. So konnten die Mitglieder des
Bundesrates völlig frei berichten, wie sie die Arbeit im Kollegium erleben,
mit welchen Schwierigkeiten sie insbesondere im rauer gewordenen politischen
Klima konfrontiert sind und welche Mittel zu ergreifen und welche Wege
einzuschlagen wären, um die Wirksamkeit der Regierungstätigkeit zu
verbessern.

Der Tenor im Bundesrat war einhellig: Er will das Kollegialitätsprinzip
beibehalten. Deshalb sollen die Instrumente verstärkt werden, die das Finden
von Konsenslösungen fördern. In der Diskussion, die sich in einem äusserst
entspannten und konstruktiven Klima bewegte, sind dazu verschiedene konkrete
Vorschläge gemacht worden.

Wie zum Beispiel kann sichergestellt werden, dass das Regierungskollegium
die wichtigen politischen Fragen rechtzeitig eingehend diskutiert? Wie lässt
sich das Gebot der Vertraulichkeit über die Beratungen im Bundesrat
vereinbaren mit der Notwendigkeit, nahe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
die zuständigen Verantwortlichen in der Verwaltung zu konsultieren? Wie
können Information und Transparenz verbessert werden,  ohne dass das
Kollegialitätsprinzip leidet?

Der Bundesrat hatte keine Entscheide zu fällen. Die Bundeskanzlei wird aber
gleichwohl die Bemerkungen und Anregungen, die eine vertiefte Analyse
verdienen, in einer Liste zusammenstellen und Bundespräsidentin Dreifuss
vorlegen.

Der Vizekanzler
Achille Casanova

Bern, 19, August 1999