Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet Tierverkehr-Datenbankverordnung

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Tierverkehr-Datenbankverordnung

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank
verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und regelt die Bearbeitung
der Daten über den Verkehr von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen und
Schweinegattung in der zentralen Datenbank. Die Tierverkehrsdatenbank bildet
das Kernstück im neuen System zur Kontrolle des Tierverkehrs, welches am 26.
Juni 1998 mit einer Änderung des Tierseuchengesetzes beschlossen wurde.

Das schweizerische Parlament hat im Rahmen der neuen Agrarpolitik
beschlossen, die Erfassung der Tierbestände und die Kontrolle des Verkehrs
mit Klauentieren neu zu regeln. Ziel der neuen Tierverkehrskontrolle ist es,
die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit zu fördern, das Vertrauen
der Bevölkerung in Fleisch und andere Produkte vom Tier zu stärken und die
Voraussetzungen für den Zugang zu den internationalen Märkten für Schweizer
Tiere und von ihnen stammende Lebensmittel zu verbessern.

Kernstück der neuen Tierverkehrskontrolle bildet eine zentrale Datenbank
(TVD), in welcher der Lebensweg von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
von der Geburt bis zur Schlachtung aufgezeichnet werden kann. Die
Tierverkehr-Verordnung regelt die Bearbeitung der Daten über den Verkehr von
Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die Datensicherheit
sowie den Datenschutz. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.

Aufbau und Inbetriebnahme der TVD erfolgen etappenweise. Zunächst werden
alle Betriebe, in welchen Klauentiere gehalten werden und ihre Tierbestände
in einem nationalen Register erfasst. Ab 1. Oktober beginnt die
Kennzeichnung neugeborener Kälber nach einem einheitlichen System mit zwei
Ohrmarken. Entsprechend dem Fortschritt im Aufbau der TVD werden die
Tierhalterinnen und Tierhalter von der Betreiberin der Datenbank, der
Tierverkehrsdatenbank AG, benachrichtigt, ab wann und in welcher Form die
Zu- und Abgänge von Tieren der Rindergattung in ihrem Bestand der TVD zu
melden sind. Die Meldungen werden in einer ersten Phase mittels
maschinenlesbaren Meldekarten erfolgen, später sind telefonische und
elektronische Verfahren vorgesehen.

Bern, 18. August 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Veterinärwesen
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation Tel.: 031 323 84 96
PRESSEMITTEILUNG