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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova (11.8.1999)

Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova (11.8.1999)

Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat heute seinen Willen bekräftigt, das Öffentlichkeitsprinzip
in der Bundesverwaltung einzuführen. Er beabsichtigt, wenn möglich noch vor
Ende des Jahres eine breite Vernehmlassung über einen entsprechenden
Gesetzesentwurf einzuleiten.

Bereits bei der Beantwortung verschiedener Motionen sowie im Rahmen der
Verfassungsreform hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das
Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung einzuführen. Eine solche
Neuerung könnte nach Meinung des Bundesrats zur Stärkung des Vertrauens der
Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen sowie zu einer
Versachlichung der politischen Diskussion beitragen.

Heute hat die EJPD-Chefin, Ruth Metzler-Arnold, den Bundesrat über den Stand
der Vorarbeiten informiert und einzelne Fragen zur Diskussion gebracht.
Diese betreffen insbesondere das Regelungskonzept für die Einschränkung des
Öffentlichkeitsprinzips, vor allem in Bezug auf die Entscheidungsfindung im
Bundesrat. Der Bundesrat hatte sich diesbezüglich noch nicht definitiv
festzulegen. Seine Beratungen ermöglichen aber der interdepartementalen
Arbeitsgruppe unter der Leitung von Vizedirektor Luzius Mader, ihre
Tätigkeit fortzusetzen und dem Bundesrat vor Ende des Jahres einen
konsolidierten Gesetzesentwurf vorzulegen.

11. August 1999