Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Friedensmission im Kosovo - Schweizer Einsatz beginnt Ende August

3003 Bern, 11. August 1999

Medieninformation

Friedensmission im Kosovo

Schweizer Einsatz beginnt Ende August

Der Bundesrat hat vom weiteren Vorgehen bei der Schweizer Beteiligung an der
multinationalen Kosovo Force (KFOR) zustimmend Kenntnis genommen. Der Chef
des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungs-schutz und
Sport (VBS), Bundesrat Adolf Ogi, wurde ermächtigt, die nötigen rechtlichen
Abkommen, insbesondere mit Österreich, abzuschliessen.

Am 23. Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die KFOR mit einem
schweizerischen De-tachement von maximal 160 Personen zu unterstützen. Die
Schweizer Kompanie SWIS-SCOY soll dem österreichischen Kontingent AUCON zur
Seite stehen, das seinerseits im Rahmen der deutschen KFOR-Brigade
eingesetzt wird.

Erfolgreiche Rekrutierung
Die Rekrutierung der Schweizer Freiwilligen aus rund 1000 Bewerbern für das
erste Kontingent konnte Anfang August erfolgreich abgeschlossen werden: Die
SWISSCOY umfasst 153 Frauen und Männer. Ab 23. August beginnt ein
Vorausdetachement des Festungswachtkorps mit dem Bau des Schweizer Camps im
Einsatzraum von Suva Reka, nordöstlich von Prizren. Das Gros der SWISSCOY
wird um den 4. Oktober eintreffen.

Vorläufig keine Helikopter
Vorerst kommen keine Schweizer Helikopter zum Einsatz, da im Einsatzraum
genügend Lufttransportmittel zur Verfügung stehen. Die Entwicklung der
Nachfrage nach Heliko-ptern wird aber ständig verfolgt und gegebenenfalls
neu beurteilt. Hingegen zeigt sich ein erhöhter Bedarf an logistischen und
Geniemitteln.

Unbewaffnete Radschützenpanzer
Aus Sicherheitsgründen verfügt die SWISSCOY über unbewaffnete
Radschützenpanzer als Transportfahrzeuge. Der Fahrzeugpark des ersten
Kontingents umfasst unter anderem auch vier Radschützenpanzer des Typs
Piranha 8x8. Damit reduziert sich die Abhängig-keit der SWISSCOY von
österreichischen Eskorten. Die SWISSCOY als Ganzes ist un-bewaffnet. Zu ihr
gehört aber ein Sicherheitsmodul von insgesamt 18 Festungswächtern und
Militärpolizisten; sie sind mit Handfeuerwaffen ausgerüstet und für den
Personen-schutz eigens ausgebildet. Zusätzlich verfügt die SWISSCOY über 50
Sturmgewehre, die im Fall von Notwehr und Notwehrhilfe abgegeben werden.
Alle Angehörigen der SWISSCOY werden im Waffengebrauch speziell ausgebildet.

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage bilden die UNO-Resolution 1244 und das bilaterale
Abkommen zwischen der KFOR und der Bundesrepublik Jugoslawien. Diese beiden
Dokumente machen den SWISSCOY-Einsatz vollumfänglich mit dem
Neutralitätsrecht und der Schweizer Neutralitätspolitik vereinbar. Das
Abkommen mit Österreich, dessen Entwurf vom Bundesrat genehmigt wurde,
regelt die Zusammenarbeit zwischen dem schweize-rischen und österreichischen
Kontingent, insbesondere den Schutz der Schweizer durch die AUCON. Weitere
Abkommen und Bagatellverträge mit einer Vielzahl von Partnern werden in den
nächsten Wochen folgen, um technische Details des geplanten Einsatzes zu
regeln. Darunter fallen unter anderem zwei Abkommen mit der NATO, die der
for-mellen Notifikation (Anmeldung) der Schweizer Beteiligung dienen und
Haftungs- und Disziplinar- sowie alle Finanzfragen betreffen. Ferner sind
ein Ausbildungsabkommen mit Österreich sowie Transitabkommen mit Italien,
Griechenland und Mazedonien, um Zölle, Gebühren oder Steuern zu Lasten der
SWISSCOY auszuschliessen, geplant.