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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Hongkong: Mögliche Visumbefreiung

Hongkong: Sondierungsgespräche über eine mögliche Visumbefreiung

Die Schweiz ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Inhaber
eines Passes der administrativen Sonderregion Hongkong von der
Visumpflicht zu befreien, wie dies bereits der Fall ist für Bürger von
Hongkong, welche einen British National Overseas Pass besitzen. Die
Voraussetzungen im Hinblick auf eine solche Liberalisierung standen im
Mittelpunkt eines informellen Treffens zwischen dem Direktor des
Hongkonger Einwanderungsamts, Ambrose Lee, und dem Direktor des
Bundesamts für Ausländerfragen, Peter Huber, am 4. Oktober 1999, in
Bern.

Keine Visumpflicht für Schweizer

Schweizer Bürger können ohne Visum in Hongkong einreisen. Hongkong hat
die Schweiz deshalb schon mehrmals um die Gewährung des Gegenrechts
ersucht. Der besondere Status erlaubt es den Behörden von Hongkong, den
einheimischen Bewohnern mit ständigem Wohnsitz in der administrativen
Sonderregion einen eigenen Pass (HK SAR-Pass) auszustellen.

Rasche Aufnahme von Vertragsverhandlungen

Inhaber eines solchen HK SAR-Passes sollen ab einem noch zu bestimmenden
Datum ohne Visum in die Schweiz einreisen können. Um die Visumbefreiung
in die Tat umzusetzen, soll gemäss Antrag des Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartements an den Bundesrat eine entsprechende bilaterale
Vereinbarung sowie ein Rückübernahmeübereinkommen abgeschlossen werden.
Wie die Sondierungsgespräche in Bern ergaben, sind die
Einwanderungsbehörden von Hongkong grundsätzlich mit diesem Vorgehen
einverstanden. Die Verhandlungen über diese beiden Abkommen sollen -
vorbehältlich der Zustimmung des Bundesrates - so rasch als möglich
aufgenommen werden.

Die Visumbefreiung wird vor allem für den Geschäfts- und
Tourismusverkehr wesentliche Erleichterungen bringen und das
schweizerische Generalkonsulat in Hongkong entlasten. Jährlich werden
gegen 10'000 Einreisevisa an Bewohner von Hongkong ausgestellt.

Bern, 5. Oktober 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Catherine Schenk, Bundesamt für Ausländerfragen, 031-323 36 67