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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mehr Flexibilität für die Behörden der Finanzmarktaufsicht

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Eidg. Finanzdepartement
MEDIENMITTEILUNG
Mehr Flexibilität für die Behörden der Finanzmarktaufsicht
Die Finanzmarktaufsicht des Bundes erhält mehr Handlungsspielraum im
Hinblick auf die Anstellung von qualifiziertem Personal und die
Budgetierung von Ausgaben. Der Bundesrat hat die dazu nötigen Änderungen
der entsprechenden Vorschriften beschlossen. Die Massnahmen zugunsten
der Eidg. Bankenkommissionen (EBK) und des Bundesamtes für
Privatversicherungswesen (BPV) belasten den Bundeshaushalt nicht, weil
die Kosten von den Beaufsichtigten selber gedeckt werden.
Hintergrund des Entscheides ist die ausserordentlich dynamische
Entwicklung der Finanzmärkte in den letzten Jahren, welche die
Anforderungen an die Finanzmarktaufsicht insbesondere auch in der
Schweiz erheblich erhöht hat. Dies erfordert die Möglichkeit zur
Rekrutierung von zusätzlichem Personal und die Bereitstellung einer
optimalen Arbeitsinfrastruktur. Der Bundesrat hat deshalb Massnahmen
beschlossen, die es der EBK und dem BPV ermöglichen, ihren
Stellenbestand wenn nötig zu vergrössern. Zudem können die
Aufsichtsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen für ausgewiesene
Spezialisten von der Besoldungsstruktur der allgemeinen Bundesverwaltung
abweichen. Durch die Flexibilisierung im Lohnbereich soll der Bund als
Arbeitgeber der gesuchten Finanzfachleute an Attraktivität gewinnen.
Im Weiteren hat der Bundesrat der EBK und dem BPV bei der
Ausgabenbudgetierung gewisse Erleichterungen (Globalkredit) eingeräumt,
damit diese rascher die notwendigen Investitionen tätigen können.
Die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen belasten den Bundeshaushalt
nicht. Die Kosten der EBK und des BPV werden wie bis anhin
vollumfänglich durch Abgaben und Gebühren der Beaufsichtigten gedeckt.
Die Bundesbehörden haben schon früher auf den tiefgreifenden Wandel der
Finanzmärkte reagiert. So hat das Parlament vor kurzem die rechtliche
Grundlage für eine grenzüberschreitende Bankenaufsicht
(Vor-Ort-Kontrolle) geschaffen. Im weiteren hat das Eidg.
Finanzdepartement im Dezember 1998 eine Expertengruppe unter der Leitung
von Professor Jean-Baptiste Zufferey eingesetzt, die die Stärken und
Schwächen der schweizerischen Finanzmarktaufsicht untersuchen und
entsprechende Empfehlungen zu Umfang und Organisation der Aufsicht
erarbeiten soll.
Folgende Vorschriften werden geändert

? Änderung der Verordnung über die Banken und Sparkassen
(Bankenverordnung [BankV], SR 952.02)
? Änderung der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten
Versicherungseinrichtungen (Aufsichtsverordnung [AVO], SR 961.05);

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Eidg. Finanzdepartement
Pressedienst Pressedienst

Auskunft:
Barbara Scherrer, Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 18
Jean-Marie Jordan, Bundesamt für Privatversicherungswesen, Tel 031 322
79 18

4. 10.1999