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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Fälschungssicherer Pass

Gesetzliche Grundlage für fälschungssicheren Pass

EJPD eröffnet Vernehmlassung zum Ausweisgesetz

Der Bundesrat will klare Rechtsgrundlagen für den neuen Schweizer Pass
und die Identitätskarte (IDK) schaffen und hat deshalb das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den
Vorentwurf zum "Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer
Staatsangehörige" (Ausweisgesetz) den Kantonen, Parteien sowie den
interessierten Institutionen und Verbänden bis Ende Januar 2000 zur
Vernehmlassung zu unterbreiten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und
wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt
werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe
Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. In letzter Zeit
tauchen jedoch relativ häufig Verfälschungen (insbesondere Auswechslung
von Bildern) auf. Zudem entspricht der Pass nicht mehr den
internationalen Standards, da er nicht maschinenlesbar ist und im Format
von den Normen der von der Schweiz 1944 mitgegründeten ICAO
(International Civil Aviation Organization) abweicht. Im weiteren
besteht wegen fehlender EDV-Vernetzung zwischen den ausstellenden
Behörden keine Kontrollmöglichkeit, um Mehrfachausstellungen von Pässen
auf die gleiche Person effizient zu verhindern. Schliesslich genügt die
Passverordnung von 1959 den heutigen Ansprüchen nicht mehr, da die
elektronische Bearbeitung von Personendaten gemäss Datenschutzgesetz
eine gesetzliche Grundlage erfordert.

Jede Person erhält einen eigenen Ausweis

Der als Grundsatzgesetz konzipierte Gesetzesentwurf regelt Anspruch und
Inhalt der Ausweisarten (Pass und Identitätskarte). Der Pass wird neu
nur noch eine fixe Gültigkeitsdauer haben und nicht mehr verlängerbar
sein; der Bundesrat legt die Dauer auf Verordnungsstufe fest.
Kindereinträge sind nicht mehr möglich, da in Zukunft jede Person einen
eigenen Ausweis erhält. Damit werden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit
dem Sorgerecht vermieden und Kindesentführungen erschwert.

Einheitliches Ausstellungsverfahren...

Der Gesetzesentwurf regelt ferner die Grundsätze des
Ausstellungsverfahrens. Zukünftig werden die Schweizer Bürgerinnen und
Bürger nicht nur die Identitätskarte, sondern auch den Pass in einem
einheitlichen Verfahren erhalten: Sie beantragen die Ausweise bei der
Gemeinde (im Ausland: bei den Schweizer Vertretungen), welche die
Anträge an die ausstellende Behörde weiterleitet. Diese Behörde
(kantonale Passstelle oder Schweizer Vertretung im Ausland) prüft die
Richtigkeit der Daten und ob keine Gründe vorliegen, die gegen die
Ausstellung des Ausweises sprechen (z.B. ob die Person zur Verhaftung
ausgeschrieben ist). Danach leitet sie die Daten on-line an die zentrale
Personalisierungsstelle weiter. Nur die zentrale Personalisierung
(Einfügung der individuellen Angaben des Inhabers inklusive Foto) und
Konfektionierung (Zusammenstellung des Passbüchleins nach der
Personalisierung) ermöglicht es, einen fälschungssicheren Pass zu einem
erschwinglichen Preis herzustellen.

... und einheitlicher Preis

Der Gesetzesentwurf sieht ferner die Einführung einer einheitlichen
Gebühr für die Ausstellung der Ausweise vor. Während die Identitätskarte
heute zu einem einheitlichen Preis abgegeben wird, setzen die Kantone
unterschiedliche Gebühren für den Pass fest, was Preisunterschiede bis
zu 65% für das gleiche Produkt zur Folge hat. Der Bundesrat wird die
Höhe der kostendeckenden Gebühr nach Konsultation der Kantone in der
Verordnung festlegen.

Missbräuche verhindern

Mit dem Ausweisgesetz schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage,
damit Daten erhoben und bearbeitet werden können. Nur mit der Führung
eines zentralen Informationssystems lässt sich die unberechtigte
Mehrfachausstellung auf eine Person und die missbräuchliche Verwendung
eines Ausweises verhindern. Deshalb können neben den ausstellenden
Behörden auch das Grenzwachtkorps, die von den Kantonen zur
Identitätsabklärung und zur Aufnahme von Verlustmeldungen bezeichneten
Stellen und die für aus dem In- und Ausland eingehenden Anfragen als
zuständig bezeichnete Polizeistelle des Bundes zum Zweck der
Identitätsabklärung direkt Daten im Informationssystem abfragen.

Stand des Projektes Pass 2003

Der Bund hatte im Frühjahr das Projekt "Pass 2003" (Entwicklung und
Herstellung der neuen Schweizer Passdokumente und allenfalls den Ausbau
und Betrieb einer zentralen Stelle für die Personalisierung) nach den
Vorschriften des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
bzw. der WTO (World Trade Organization) im selektiven Verfahren
ausgeschrieben. Nach der Präqualifikation versandte der Bund im Sommer
das Pflichtenheft an die qualifizierten Bewerber, die ihre Offerten bis
Ende Oktober einreichen müssen. Anschliessend beurteilt der Bund
eingehend die Offerten und trifft dann den Evaluationsentscheid; im Juli
2000 wird es den Zuschlag bekannt geben.

Der Gesetzestext und der erläuternde Bericht können im Internet unter
der Adresse http:/www.admin.ch/bap abgerufen werden.

Bern, 4. Oktober 1999

Weitere Auskünfte:
Urs Staub, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 323 53 03