Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Übertritt der APF vom EJPD zum VBS

Übertritt der APF vom EJPD zum VBS

Der Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch (Stab Bundesrat APF)
wird ab 1. Januar 2000 dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstehen. Dies hat der Bundesrat
an seiner Sitzung vom Montag beschlossen.

Die Abteilung Presse und Funkspruch wurde während des Zweiten
Weltkrieges auf Antrag von General Henri Guisan dem Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt, um ihre
Unabhängigkeit - vor allem hinsichtlich des sensiblen Bereichs der
Zensur - gegenüber der Armee zu garantieren. Ende der 80er Jahre wurde
die Sektion “Zensur” aufgehoben, womit der einzige Grund, der die
Unterstellung der APF unter das EJPD rechtfertigte, hinfällig wurde.

Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) blieb die Frage
der Unterstellung des Stabes Bundesrat APF vorerst offen. Nun hat der
Bundesrat entschieden, diese Organisationseinheit ins VBS umzuteilen.
Als Folge der RVR verfügt das VBS über einen wichtigen zivilen Bereich,
der das Generalsekretariat, den Bevölkerungsschutz, den Sport und die
Nationale Alarmzentrale (NAZ) umfasst. Der Bundesrat ist der Auffassung,
dass mit einer Einteilung des Stabes Bundesrat APF ins
Generalsekretariat des VBS ein maximaler Synergieeffekt möglich wird,
namentlich in den Bereichen der Logistik sowie bezüglich Zusammenarbeit
mit der NAZ und dem Truppeninformationsdienst (TID). Dank den zivilen
Führungsorganen (Leitungsausschuss, Chef Stab Bundesrat APF) besteht
kein Risiko, dass der Auftrag des Stabes Bundesrat APF “militarisiert”
werden könnte.

Der Stab Bundesrat APF ist ein Organ des Bundesrates, das zwar
militärisch organisiert ist, aber ausdrücklich nicht dem Kommando der
Armee untersteht. Er hat die Aufgabe, in ausserordentlichen Lagen, d.h.
wenn die ordentlichen, zivilen Medien dazu nicht mehr in der Lage sein
sollten, die Information der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bern, 4. Oktober 1999

Weitere Auskünfte:
Rolet Loretan, Chef Stab Bundesrat APF, 031 / 323 50 20