Gebührenordnung beim Zoll vereinfacht
PRESSEMITTEILUNG
Gebührenordnung beim Zoll vereinfacht
Die komplizierte Gebührenregelung für zollbegünstigte Waren wird
vereinfacht. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der
Verordnung über die Gebühren der Zollverwaltung auf den 1.Oktober
beschlossen.
Demnach wird künftig für zollbegünstigte Waren eine einheitliche
Kontrollgebühr von 15 Rappen je 100 Kilogramm erhoben. Die Minimalgebühr
bleibt weiterhin bei sieben Franken. Die Höhe der Einnahmen des Bundes
aus diesen Kontrollgebühren beläuft sich auch künftig jährlich auf 1,5
Millionen Franken.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Erwin Brunschweiler, Oberzolldirektion, Tel 031/ 322 67 66
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27.9.1999