Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Mongolei
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Mongolei
Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Mongolei zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen ist am
20. September 1999 in Bern durch den schweizerischen Aussenminister,
Herrn Bundesrat Joseph Deiss und die mongolische Aussenministerin, Frau
Nyam-Osor Tuya, unterzeichnet worden.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
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20.09.1999