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Mitglieder der Spielbankenkommission ernannt

Mitglieder der Spielbankenkommission ernannt

Spielbankengesetz tritt auf den 1. April 2000 in Kraft

Der Bundesrat hat am Montag die sechs Mitglieder der Eidgenössischen
Spielbankenkommission (ESBK) ernannt, nachdem er bereits im Frühjahr
Benno Schneider zu ihrem Präsidenten gewählt hatte. Die vorgezogene Wahl
ermöglicht es der Kommission, vor dem Inkrafttreten der neuen
Gesetzgebung ihr Geschäftsreglement zu erlassen, das Verfahren für die
Erteilung der Spielbankenkonzessionen vorzubereiten und den Aufbau der
administrativen Strukturen mitzugestalten.

Unabhängige Sachverständige

Die ESBK hat die Aufgabe, die Spielbanken zu beaufsichtigen und die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. Sie ist zudem
für die Durchführung des Konzessionsverfahrens zuständig und stellt dem
Bundesrat Antrag betreffend eingereichte Konzessionsgesuche. Die
Mitglieder der ESBK sind unabhängige Sachverständige, welche die
Bereiche Wirtschaft, Recht, Steuern, Tourismus, Bekämpfung der
Kriminalität und Soziales abdecken. Die ESBK setzt sich wie folgt
zusammen:

 Benno Schneider, Dr. iur, Rechtsanwalt und Unternehmer, St.Gallen
(Präsident - bereits seit dem 1. Mai 1999 im Amt)
Chantal Balet Emery, Anwältin und Notarin, Sekretärin der
Geschäftsstelle Genf der Wirtschaftsförderung, Grimisuat VS
Gottfried Künzi, lic. rer. pol., Direktor des Schweizer
Tourismus-Verbandes, Herrenschwanden BE
Mark Pieth, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
an der Universität Basel, Basel
Sarah Protti Salmina, lic. oec. publ., dipl. Steuerexpertin, Lugano
Eva Wyss, Dr. oec., Diplomkriminologin, Leiterin des Nationalen
Forschungsprogramms 40 (Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität),
Bern
Gérald Schaller, Chef des Justiz- und Finanzdepartements des Kantons
Jura (Kantonsvertreter), Delémont

Der ESBK steht ein ständiges Sekretariat zur Seite, dem bei der
Beurteilung der Konzessionsgesuche und bei der Überwachung der
Spielbanken eine zentrale Rolle zukommen wird. Damit das Sekretariat
beim Inkraftreten der neuen Gesetzgebung voll operationell sein kann,
muss ebenfalls vorzeitig qualifiziertes Personal rekrutiert werden. Zum
Leiter des Sekretariats ist Yves Rossier, lic.iur., LL.M (Freiburg),
zurzeit wissenschaftlicher Berater im Generalsekretariat des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, bestimmt worden.

Warum Inkraftsetzung am 1. April 2000?

Das neue Spielbankengesetz (SBG) und die Ausführungsbestimmungen werden
nach dem neuem Zeitplan auf den 1. April 2000 in Kraft gesetzt. Die
Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate ist aus verschiedenen
Gründen notwendig: Während des offiziell bis heute Montag dauernden
Vernehmlassungsverfahrens zu den Ausführungsbestimmungen zum SBG hat
bisher weniger als die Hälfte der Kantone ihre Stellungnahme einreichen
können. Die Branche würdigte die Verordnungsentwürfe insgesamt positiv,
erhob aber Einwände gegen gewisse Punkte, die ihrer Ansicht nach
überarbeitet werden sollten. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, die
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes,
entschied sich für eine Erstreckung des Zeitplans. Die zeitliche
Erstreckung ermöglicht es dem Projektteam Casino 2000, die umstrittenen
Fragen einer vertieften Prüfung zu unterziehen (namentlich das
Besteuerungsmodell, das Spielangebot in den Casinos A und B sowie die
Regelung der provisorischen Konzessionen). Zudem erhalten die Kantone
mehr Zeit, um ihre Gesetzgebung anzupassen.

Bern, 20. September 1999

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Polizeiwesen, 031-322 77 88