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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Auch Bundesrat findet: Tiere sind keine Sache

Auch Bundesrat findet: Tiere sind keine Sache

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf dem römischen Recht
beruhende Auffassung, dass das Tier eine Sache sei, dem heutigen
Empfinden nicht mehr entspricht. Er hat am Montag in diesem Sinn
grundsätzlich einer Vorlage der Rechtskommission des Nationalrats
zugestimmt, die diesem Wandel Rechnung trägt und im Zivilgesetzbuch
(ZGB) festhalten will, dass Tiere keine Sachen sind.

Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme den im ZGB vorgesehenen
Grundsatzartikel, durch welchen die Anerkennung des Tieres als lebendes
und fühlendes Mitgeschöpf Ausdruck erhält, indem Tiere in der
Privatrechtsordnung inskünftig nur soweit als Sachen behandelt werden
sollen, als keine abweichende Vorschriften bestehen. In Übereinstimmung
mit der Rechtskommission des Nationalrats sind spezielle Bestimmungen
für Tiere, die im häuslichen Bereich gehalten werden, in verschiedenen
Bereichen des ZGB am Platz. Wird in einem Testament ein Tier bedacht, so
soll darin inskünftig eine Auflage der Erben oder Vermächtnisnehmer
erblickt werden, für das Tier tiergerecht zu sorgen. Neue Bestimmungen
im Interesse des Tierschutzes sollen nach Meinung des Bundesrates auch
für die gerichtliche Zusprechung von Tieren vorgesehen werden, z.B. wenn
es darum geht, im Rahmen einer Scheidung das Haustier dem einen oder
anderen Ehegatten zuzuweisen. Schliesslich unterstützt der Bundesrat
auch die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den
Heilungskosten von Tieren als Schadenersatz und mit dem Fund von Tieren.
Mit der Rechtskommission des Nationalrats ist der Bundesrat der
Auffassung, dass aus Tierschutzgründen der Finder eines Tieres nicht
fünf Jahre lang das verloren gegangene Tier dem bisherigen Eigentümer
zurückgeben muss. Neu ist hier eine Frist von zwei Monaten vorgesehen.

Das Zivilgesetzbuch sieht bis anhin für Tiere keine spezielle
Rechtskategorie vor. Vielmehr werden Tiere im Privatrechtsbereich ohne
weiteres als Sachen behandelt. Auf zwei parlamentarische Vorstösse
(Initiativen Loeb und Sandoz) hin erarbeitete die Rechtskommission des
Nationalrats eine Vorlage, die der gewandelten Grundeinstellung weiter
Kreise der Bevölkerung Rechnung tragen soll. Nachdem das im Jahre 1998
über die Vorlage durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zu einem
insgesamt positiven Echo führte, hat nun der Bundesrat Stellung zum
Bericht der Rechtskommission nehmen können.

Es ist vorgesehen, dass die Vorlage in der Dezembersession dieses Jahres
beraten wird.

Bern, 20. September 1999

Weitere Auskünfte: Thomas Sutter, Bundesamt für Justiz, 031 322 41 76