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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Ein Mechanismus zur Herbeiführung besserer Rahmenbedingungen

Richtlinien zur Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorla-gen des Bundes
 

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat Richtlinien gutgeheissen, nach wel-chen neu die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes neuen Gesetzes und jeder neuen Verordnung in den Botschaften und Berichten des Bundesrates dargestellt werden sollen. Die zu prüfenden fünf Punkte sind: Die Notwendigkeit eines staatlichen Han-delns, die Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen von Betroffenen und auf die Volkswirtschaft insgesamt, mögliche Alternativen zur vorgeschlagenen Regelung und praktische Probleme, die sich im Vollzug stellen können. Ein Handbuch des Volks-wirtschaftsdepartementes zu dieser sog. „Regulierungsfolgenabschätzung“ vertieft und konkretisiert die Prüfpunkte.
 

Bern, den 15. September 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskunft:
Staatssekretariat für Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Grundlagen
Peter Balastèr, 031 / 322 21 18 (d), Nicolas Wallart, 031 / 322 21 16 (f)