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Weniger Einnahmen für die Alkoholverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Weniger Einnahmen für die Alkoholverwaltung

Der Bundesrat hat die Rechnung und den Geschäftsbericht der Eidg.
Alkohol-verwaltung (EAV) für das Geschäftsjahr 1998/99 verabschiedet.
Der Reinertrag von 165,7 Millionen Franken ist um 57,3 Millionen tiefer
als im Vorjahr. Das relativ bescheidene Resultat ist auf die Einführung
der Steuerlager für importierte Spirituosen zurückzuführen.
Ein Teil schweizerischer Alkoholpolitik gehört der Vergangenheit an:
Seit 1. Juli 1999 werden Schweizer und importierte Spirituosen gleich
hoch und nach einheitlicher Bemessungsgrundlage (Liter 100 % Alkohol)
besteuert. Den Schutz der inländischen Produkte musste die Schweiz im
Rahmen der GATT/WTO-Regeln aufgeben.
Das Geschäftsjahr 1998/99 der EAV ist massgeblich durch den
Systemwechsel bei der Alkohol-besteuerung beeinflusst worden. So können
seit 1. Juli 1999 importierte Spirituosen direkt in die betriebseigenen
Steuerlager transferiert werden. Die Produkte, welche am 1. Juli in
diesen Betrieben am Lager waren, werden entsteuert, das heisst die
bereits zu den alten Ansätzen bezahlte Fiskalabgabe wird gutgeschrieben.
Erst wenn die Ware das Steuerlager verlässt, wird die neue Steuer
erhoben. Die Steuergutschriften belaufen sich insgesamt auf 68 Millionen
Franken.
Der Nettoerlös aus den Fiskalabgaben und dem Ethanolhandel beträgt 193,5
Millionen Franken. Da das für den Handel mit Industriealkohol zuständige
Profitcenter alcosuisse die Verkaufspreise zweimal senken konnte, war
der Erlös tiefer als im Vorjahr. Gleichzeitig reduzierte sich der
Aufwand wegen der gesunkenen Ethanolpreise auf dem Weltmarkt.
Der Nettoaufwand ist mit 32 Millionen Franken um 4,4 Millionen tiefer
ausgefallen als budgetiert. Erneut haben Rationalisierungen und
Sparanstrengungen in der Zentral-verwaltung und bei den
Brennereiaufsichtsstellen zum guten Ergebnis beigetragen. Nachdem die
EAV die Lohnkosten in den vergangenen Jahren reduziert hat, waren
1998/99 auch die Lohnnebenkosten tiefer.
Der Reinertrag der EAV verteilt sich zu 90 Prozent auf AHV und IV und zu
10 Prozent (Alkoholzehntel) auf die Kantone zur Bekämpfung des
Suchtmittelmissbrauchs (Alkohol, Drogen, Tabak, Medikamente).
Im Anhang des Geschäftsberichtes ist die Verwendung des Alkoholzehntels
in den Jahren 1994/95 bis 1996/97 aufgeführt. Heute ist wieder die EAV
zuständig für die Überwachung der zweckgebundenen Verwendung. Sie hat
diese Aufgabe nach rund zehn Jahren vom Bundesamt für Gesundheit
übernommen. Seit langem setzen die Kantone einen Grossteil der Gelder
für die Bekämpfung der Wirkungen des Suchtmittelmissbrauchs ein. Dieser
Trend hat sich in der Berichtsperiode erneut bestätigt: Auf diese
Massnahmen entfielen gesamthaft 37,3 Millionen Franken oder 59 Prozent.
(http://www.efd.admin.ch)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

15.9.1999