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DBA zwischen Schweiz und Republik Belarus

PRESSEMITTEILUNG

DBA zwischen Schweiz und Republik Belarus

Das Parlament soll das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz
und der Republik Belarus (Weissrussland) gutheissen. Der Bundesrat hat
eine entsprechende Botschaft verabschiedet, in der die Besonderheiten
des neuen Abkommens dargelegt werden.

Am 26. April 1999 konnte in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Belarus über die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unter-zeichnet
werden. Es handelt sich dabei nach Russland und Moldova um das dritte
umfassende Steuerabkommen der Schweiz mit einem Nachfolgestaat der
ehemaligen Sowjetunion.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseiti-gung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B. vor
Diskrimi-nierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Industriestaaten keine steu-erlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffent-licht.

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

15.9.1999