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Unerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3?


MEDIENMITTEILUNGUnerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3?Das Bundesamt für Kommunikation 
(BAKOM) eröffnet Aufsichtsverfahren gegen TV3Das BAKOM hat ein Verwaltungs- und 
ein Verwaltungsstrafverfahren gegen TV3 eröffnet, weil der Verdacht besteht, dass 
die Werbe- und Sponsoringvorschriften verletzt worden sind. Das BAKOM wird insbesondere 
prüfen, ob ein Verstoss gegen das Verbot der Unterbrecherwerbung vorliegt. Sendungen, 
die kürzer sind als 90 Minuten, dürfen nicht mit Werbung unterbrochen werden. Ein 
Verdacht, dass gegen das Verbot der Unterbrecherwerbung verstossen wird, besteht 
einerseits bei eigenproduzierten Sendungen wie z.B. "Fohrler live", "Champions", 
"Expedition Robinson" und "Räz", sowie bei eingekauften Produktionen wie z.B. "Emergency 
Room".Das BAKOM hat in einem Aufsichtsverfahren gegen Tele 24 bereits einen ähnlichen 
Fall beurteilt. Die Beschwerde von Tele 24 gegen die Verfügung des BAKOM wurde vom 
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 
abgewiesen. Biel, 10. September 1999Bundesamt für Kommunikation Stabsstelle KommunikationAuskünfte: 
Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV, Tel. 032 327 54 49