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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Luzern ohne Vorbehalte

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Luzern ohne Vorbehalte

Der Kanton Luzern hat seinen Richtplan vollständig überarbeitet. Der
Bundesrat hat ihn am Mittwoch ohne Vorbehalte genehmigt. Damit wird der
neue Richtplan für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone
verbindlich.

Der Luzerner Richtplan koordiniert die verschiedenen räumlichen
Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum dieses Kantons. Er wird
damit zu einem wichtigen Führungsinstrument für eine geordnete und
zukunftstaugliche Raumentwicklung in dieser Region.

Der neue Richtplan entspricht den raumordnungspolitischen Leitideen des
Bundes. Er zielt auf die Stärkung der Agglomeration Luzern im vernetzten
Städtesystem Schweiz sowie auf eine Raum und Kosten sparende
Siedlungsentwicklung. Er soll zudem einer weiteren Zersiedelung
vorbeugen. Die kantonale Raumplanung leistet dabei einen wichtigen
Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zur langfristigen
Sicherung der Umweltqualität. Die weitere Entwicklung der
kantonsübergreifenden Zusammenarbeit, namentlich mit den übrigen
Kantonen der Zentralschweiz und dem Wirtschaftsraum Zürich, ist eine
wichtige Herausforderung für die künftige Raumordnungspolitik des
Kantons Luzern.

Bern, 8. September 1999

Weitere Auskünfte:
Fred Baumgartner, Bundesamt für Raumplanung, Tel. 031 / 322 40 54