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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG
 

Exportkontrollen

Änderung von Verordnungen und Ausfuhrlisten
 

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die Güterkontrollverordnung (GKV) sowie die Anhänge der Kriegsmaterialverordnung (KMV) auf den 1. Oktober 1999 zu ändern. Gleichzeitig hat das EVD eine Revision der Anhänge der GKV und der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Die Bewilligungspflicht für die Ausfuhr wird sich ab dem neuen Jahr vor allem im Bereich der Werkzeugmaschinen, der Telekommunikation und der Verschlüsselungshard- und -software ändern. Für Polen und Tschechien werden in Zukunft sowohl im Kriegsmaterial- als auch im Bereich der Dual-use Güter erleichterte Bedingungen gelten, da diese beiden Länder inzwischen Mitglieder aller vier internationalen Exportkontrollregimes sind.
 

Bern, 7. September 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskünfte: seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, Othmar Wyss, Chef Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 324 09 16