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Vernehmlassung über höhere Streitwertgrenze für arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Vernehmlassung über höhere Streitwertgrenze für arbeitsrechtliche
Streitigkeiten

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement ermächtigt, bei den Kantonen, beim Bundesgericht und
bei den Sozialpartnern eine Vernehmlassung zur Streitwertgrenze bei
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten durchzuführen. Es handelt sich darum,
die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20 000 auf 30
000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen werden
und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der
Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Die
Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende November 1999.

Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit
die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.

Bern, den 25. August 1999

Für weitere Auskünfte:
Paul Keller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 47