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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Endgültiges Aus für verbleites Superbenzin


MEDIENMITTEILUNGAnpassung des Schweizer Benzins an EU-NormenEndgültiges Aus für 
verbleites SuperbenzinAb dem 1. Januar 2000 darf in der Schweiz kein verbleites 
Motorenbenzin mehr verkauft werden. Gleichzeitig wird der Anteil des krebserzeugenden 
Benzols im Benzin von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Dies hat der Bundesrat mit 
einer Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen. Die Schweiz führt 
damit gleichzeitig wie die EU neue Qualitätsanforderungen für Benzin und Dieselöl 
ein.Ab 1. Januar 2000 gelten in der Europäischen Union (EU) neue umweltfreundlichere 
Vorschriften für Motorenbenzin und Dieselöl. Diese Regelung soll gleichzeitig auch 
in der Schweiz eingeführt werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Treibstoffvorschriften 
in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) angepasst.Mit der strengeren Regelung wird 
die Umweltbelastung durch Benzin und Dieselöl massgeblich reduziert. Der Benzolgehalt 
im Benzin wird von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt, und der Schwefelgehalt im Diesel 
von 500 auf 350 Miligramm pro Kilogramm verringert. Das verbleite Motorenbenzin 
verschwindet gänzlich vom Markt. Diese neuen Benzin- und Dieselqualitäten sind eine 
Voraussetzung für die bereits beschlossenen und die geplanten Abgasnormen der EU 
für Personen- und Lastwagen. Bereits seit 1985 hat der Bund durch eine stärkere 
Besteuerung von Bleibenzin den Verbrauch des "bleifreien Benzins" fiskalisch gefördert. 
Weil moderne Personenwagen mit Dreiwegkatalysator kein Bleibenzin tanken dürfen, 
ging der Verbrauch an verbleitem Benzin immer stärker zurück. Er beträgt heute weniger 
als 5 Prozent des Gesamt-absatzes.Die Konsumenten werden die LRV-Änderung lediglich 
am Verschwinden der Zapfsäulen für verbleites Superbenzin wahrnehmen. Verbleites 
Benzin wird heute nur noch von ganz wenigen Fahrzeugen, vor allem Oldtimern, zwingend 
benötigt. Für diese Spezialanwendung sieht die Benzinbranche Zusatzstoffe vor, welche 
dem Fahrzeug bei jeder Tankfüllung zusätzlich beigegeben werden können.Bern, 25. 
August 1999Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskünfteUlrich 
Jansen, Chef der Sektion Feuerungen und Energie, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 79PublikationenDie "Änderung 
der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)" finden Sie auf http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/index 
als PDF-File