Endgültiges Aus für verbleites Superbenzin
MEDIENMITTEILUNGAnpassung des Schweizer Benzins an EU-NormenEndgültiges Aus für
verbleites SuperbenzinAb dem 1. Januar 2000 darf in der Schweiz kein verbleites
Motorenbenzin mehr verkauft werden. Gleichzeitig wird der Anteil des krebserzeugenden
Benzols im Benzin von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Dies hat der Bundesrat mit
einer Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen. Die Schweiz führt
damit gleichzeitig wie die EU neue Qualitätsanforderungen für Benzin und Dieselöl
ein.Ab 1. Januar 2000 gelten in der Europäischen Union (EU) neue umweltfreundlichere
Vorschriften für Motorenbenzin und Dieselöl. Diese Regelung soll gleichzeitig auch
in der Schweiz eingeführt werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Treibstoffvorschriften
in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) angepasst.Mit der strengeren Regelung wird
die Umweltbelastung durch Benzin und Dieselöl massgeblich reduziert. Der Benzolgehalt
im Benzin wird von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt, und der Schwefelgehalt im Diesel
von 500 auf 350 Miligramm pro Kilogramm verringert. Das verbleite Motorenbenzin
verschwindet gänzlich vom Markt. Diese neuen Benzin- und Dieselqualitäten sind eine
Voraussetzung für die bereits beschlossenen und die geplanten Abgasnormen der EU
für Personen- und Lastwagen. Bereits seit 1985 hat der Bund durch eine stärkere
Besteuerung von Bleibenzin den Verbrauch des "bleifreien Benzins" fiskalisch gefördert.
Weil moderne Personenwagen mit Dreiwegkatalysator kein Bleibenzin tanken dürfen,
ging der Verbrauch an verbleitem Benzin immer stärker zurück. Er beträgt heute weniger
als 5 Prozent des Gesamt-absatzes.Die Konsumenten werden die LRV-Änderung lediglich
am Verschwinden der Zapfsäulen für verbleites Superbenzin wahrnehmen. Verbleites
Benzin wird heute nur noch von ganz wenigen Fahrzeugen, vor allem Oldtimern, zwingend
benötigt. Für diese Spezialanwendung sieht die Benzinbranche Zusatzstoffe vor, welche
dem Fahrzeug bei jeder Tankfüllung zusätzlich beigegeben werden können.Bern, 25.
August 1999Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskünfteUlrich
Jansen, Chef der Sektion Feuerungen und Energie, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 79PublikationenDie "Änderung
der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)" finden Sie auf http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/index
als PDF-File