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Unwetterschäden 1999: Finanzielle Bewältigung und Massnahmen


MEDIENMITTEILUNGUnwetterschäden 1999: Finanzielle Bewältigung und MassnahmenDer 
Bundesrat hat den Bericht über die Unwetterschäden 1999 zur Kenntnis genommen. Danach 
ist ein Gesamtschadenvon rund 800 Millionen Franken entstanden, wovon 500 Millionen 
auf Hochwasser- und 300 Millionen auf Lawinenschäden entfallen. Das Schwergewicht 
der Schäden liegt mit rund 600 Millionen Franken im privaten Bereich, für den gösstenteils 
eine Versicherungsdeckung vorhanden ist. An die von Kantonen und Gemeinden zu tragenden 
Kosten für die Wiederinstandstellung von etwa 220 Millionen wird der Bund Beiträge 
von rund 100 Millionen ausrichten. Dazu kommen die Leistungen der militärischen 
Katastrophenhilfe. Die Leistungen des Bundes können mit dem ordentlichen Verfahren 
erbracht werden. Auf die Ausarbeitung einer Botschaft an die eidg. Räte mit Sonderbestimmungen 
will der Bundesrat daher verzichten.Der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe 
stützt sich auf Erhebungen bei den betroffenen Kantonen. In den auf Schätzungen 
beruhenden Zahlen sind nur die direkten Schäden enthalten. Darin nicht inbegriffen 
sind indirekte Schäden wie Ertragsausfälle, die Tourismus, Gewerbe, Verkehr, Energiewirtschaft 
usw. erlitten haben. Der Bundesrat hat den zuständigen Departementen in diesem Zusammenhang 
eine Reihe von Aufträgen erteilt:- Bereitstellung finanzieller Mittel  Bei der Bewältigung 
der Unwetterschäden 1999 sind die bestehenden   Rechtsgrundlagen auszuschöpfen. 
Im Rahmen der bewilligten Kredite sind   verfügbare Mittel für anfallende Zahlungen 
und Verpflichtungen zu Gunsten der   Schadensbewältigung umzuverteilen. Soweit die 
bewilligten Kredite für die   Bewältigung der Unwetterschäden 1999 nicht ausreichen, 
sind Nachtragskredite zu   beantragen.- Fortsetzung der Präventionsbemühungen  Die 
Prävention ist intensiviert fortzusetzen. Insbesondere geht es darum  - die durch 
die Unwetterschäden entstandenen Sicherheitlücken zu schliessen  - die von den Naturgefahren 
ausgehenden Risiken zu erkennen und in der     Raumnutzung noch konsequenter zu 
berücksichtigen . Ein Nachholbedarf     besteht insbesondere beim Schutze vor Hochwasser, 
Murgängen, Rutschungen     und Steinschlag  - die Tauglichkeit der bereits vorhandenen 
Schutzwälder und technischen     Schutzbauten langfristig sicherzustellen  - eine 
geeignete Bewirtschaftung und Pflege der Flächen mit Schutzfunktion     weiterhin 
zu gewährleisten  - den Dialog über anzustrebende Schutzziele und vertretbare Restrisiken 
in den     Berggebieten zu fördern, um daraus die zukünftige Präventionspolitik 
    abzuleiten.- Lehren aus den Ereignissen  Die die zuständigen Bundesstellen werden 
beauftragt, die Unwetterereignisse 1999   bezüglich Vorsorgestrategie, Krisenmanagement 
und Katastrophenhilfe   auszuwerten und die erforderlichen Massnahmen zu realisieren.Bern, 
25. August 1999 UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:Dr. 
Armin Petrascheck, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Tel 032 328 87 65Beilage: Unwetterschäden 
1999