Unwetterschäden 1999: Finanzielle Bewältigung und Massnahmen
MEDIENMITTEILUNGUnwetterschäden 1999: Finanzielle Bewältigung und MassnahmenDer
Bundesrat hat den Bericht über die Unwetterschäden 1999 zur Kenntnis genommen. Danach
ist ein Gesamtschadenvon rund 800 Millionen Franken entstanden, wovon 500 Millionen
auf Hochwasser- und 300 Millionen auf Lawinenschäden entfallen. Das Schwergewicht
der Schäden liegt mit rund 600 Millionen Franken im privaten Bereich, für den gösstenteils
eine Versicherungsdeckung vorhanden ist. An die von Kantonen und Gemeinden zu tragenden
Kosten für die Wiederinstandstellung von etwa 220 Millionen wird der Bund Beiträge
von rund 100 Millionen ausrichten. Dazu kommen die Leistungen der militärischen
Katastrophenhilfe. Die Leistungen des Bundes können mit dem ordentlichen Verfahren
erbracht werden. Auf die Ausarbeitung einer Botschaft an die eidg. Räte mit Sonderbestimmungen
will der Bundesrat daher verzichten.Der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe
stützt sich auf Erhebungen bei den betroffenen Kantonen. In den auf Schätzungen
beruhenden Zahlen sind nur die direkten Schäden enthalten. Darin nicht inbegriffen
sind indirekte Schäden wie Ertragsausfälle, die Tourismus, Gewerbe, Verkehr, Energiewirtschaft
usw. erlitten haben. Der Bundesrat hat den zuständigen Departementen in diesem Zusammenhang
eine Reihe von Aufträgen erteilt:- Bereitstellung finanzieller Mittel Bei der Bewältigung
der Unwetterschäden 1999 sind die bestehenden Rechtsgrundlagen auszuschöpfen.
Im Rahmen der bewilligten Kredite sind verfügbare Mittel für anfallende Zahlungen
und Verpflichtungen zu Gunsten der Schadensbewältigung umzuverteilen. Soweit die
bewilligten Kredite für die Bewältigung der Unwetterschäden 1999 nicht ausreichen,
sind Nachtragskredite zu beantragen.- Fortsetzung der Präventionsbemühungen Die
Prävention ist intensiviert fortzusetzen. Insbesondere geht es darum - die durch
die Unwetterschäden entstandenen Sicherheitlücken zu schliessen - die von den Naturgefahren
ausgehenden Risiken zu erkennen und in der Raumnutzung noch konsequenter zu
berücksichtigen . Ein Nachholbedarf besteht insbesondere beim Schutze vor Hochwasser,
Murgängen, Rutschungen und Steinschlag - die Tauglichkeit der bereits vorhandenen
Schutzwälder und technischen Schutzbauten langfristig sicherzustellen - eine
geeignete Bewirtschaftung und Pflege der Flächen mit Schutzfunktion weiterhin
zu gewährleisten - den Dialog über anzustrebende Schutzziele und vertretbare Restrisiken
in den Berggebieten zu fördern, um daraus die zukünftige Präventionspolitik
abzuleiten.- Lehren aus den Ereignissen Die die zuständigen Bundesstellen werden
beauftragt, die Unwetterereignisse 1999 bezüglich Vorsorgestrategie, Krisenmanagement
und Katastrophenhilfe auszuwerten und die erforderlichen Massnahmen zu realisieren.Bern,
25. August 1999 UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:Dr.
Armin Petrascheck, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Tel 032 328 87 65Beilage: Unwetterschäden
1999