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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Für Einführung strafloser Selbstanzeige

PRESSEMITTEILUNG

Für Einführung strafloser Selbstanzeige

Steuerhinterziehung soll straflos bleiben, wenn ein Steuerpflichtiger
seine steuerlichen Verfehlungen bei den Behörden aus eigenem Antrieb
offenlegt. Der Bundesrat hat das EFD ermächtigt, den Entwurf der
Ständerats- Kommission für Rechtsfragen für entsprechende
Gesetzesänderungen bei den interessierten Kreisen bis am 30. November in
die Vernehmlassung zu geben. Steuerhinterzieher müssten demnach nur noch
die Nachsteuer samt Verzugszins und keine Busse mehr bezahlen, wenn sie
sich selbst anzeigen.

Die Vorschläge der Kommission enthalten Änderungen und Ergänzungen der
Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die
Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG).
Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische
Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen
Verfehlungen selbst anzuzeigen.

Nach Auffassung der Kommission ist die Einführung der straflosen
Selbstanzeige auch im Bereich der direkten Steuern auf keinen Fall als
Signal für eine erhöhte Toleranz gegenüber der Steuerhinterziehung zu
verstehen. Die bestehenden Gesetze sowie die flankierenden Massnahmen
seien wirksame Instrumente zur Bekämpfung dieses Missstandes. Die
straflose Selbstanzeige soll deshalb fehlbaren Personen nur unter
einschränkenden Voraussetzungen den Weg zurück zur korrekten Einkommens-
und Vermögensdeklaration öffnen. Damit werde die Steuerehrlichkeit
gefördert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Schneeberger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 /
322.74.38

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25.8.1999