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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Richtlinien für Holz-Labels


Anforderungen an eine umweltgerechte WaldbewirtschaftungRichtlinien für Holz-LabelsKonsumentinnen 
und Konsumenten sollen wissen, welche Richtlinien für ökologisch produziertes Holz 
gelten. Deshalb haben verschiedene Verbände und Organisationen gemeinsam mit dem 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die Anforderungen an eine umweltgerechte 
Waldbewirtschaftung definiert. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Einführung 
eines einheitlichen Ökolabels für Schweizer Holz geschaffen.Die Nachfrage für ökologisch 
produziertes Holz wächst. Waldbesitzer, Holzverarbeiter, Handelsfirmen, Konsumentinnen 
und Konsumenten interessieren sich immer mehr für nachhaltige und umweltgerechte 
Waldbewirtschaftung. Dieses Holz soll für Konsumentinnen und Konsumenten auf einfache 
Weise erkennbar sein. Es wird mit einem Label gekenn-zeichnet.Gegenwärtig gibt es 
in der Schweiz zwei sich konkurrenzierende Zertifikationssysteme für Holz: das Gütesiegel 
des Forest Stewardship Council (FSC) und das Q-Label. FSC ist eine unabhängige Organisation 
mit Sitz in Mexiko, die vor allem von Umweltverbänden unterstützt wird. Der FSC 
vergibt sein Gütesiegel in verschiedenen Ländern und überwacht aus-schliesslich 
die Bewirtschaftung der Wälder, aber nicht die Holzverarbeitung. Das Q-Label baut 
auf dem Waldgesetz und den Normen ISO 14'001 und ISO 9001 auf. Es umfasst die ökologische 
Qualitätssicherung in der ganzen Holzverarbeitungskette, dazu gehört auch der Energieverbrauch 
in Produktion und Verarbeitung. Holz mit dem Q-Label stammt ausschliesslich aus 
Schweizer Produktion. Beide Labels werden durch private Organisationen kontrolliert. 
Nach FSC zertifiziert ist der Wald der Bürgergemeinde Solothurn. Die Waldungen der 
Korporation Pfäffikon SZ tragen das Q-Label. Das Angebot an Holzprodukten aus zertifizierten 
Schweizer Wäldern ist zur Zeit allerdings noch sehr gering. Ziel:  einheitliches 
Holz-LabelDie 16 vom Bund und verschiedenen Organisationen (s. Beilage) erarbeiteten 
"nationalen Standards für die Waldzertifizierung in der Schweiz" basieren einerseits 
auf den Kriterien der Ministerkonferenz in Helsinki von 1993 über den Schutz der 
Wälder in Europa (Helsinki-Kriterien) und andererseits auf den Prinzipien des FSC 
für natur- und sozialgerechte Waldbewirtschaftung. Mit den erarbeiteten Standards 
sollen vor allem stadortgerechte Baumarten gefördert und ein Teil der Fläche als 
Waldreservat ausgeschieden werden. Totholzbestände sollen erhalten werden. Beispielsweise 
verpflichten sich die Waldeigentümer, auf den Anbau von exotischen und gentechnisch 
veränderten Baumarten zu verzichten, 10 Prozent der zu zertifizierenden Fläche als 
Waldreservate auszuscheiden und abgestorbene Bäume stehenzulassen. Mit diesen Vorkehrungen 
wird sich das Erscheinungsbild des Schweizer Waldes nicht grundlegend verändern, 
aber ökologische Anliegen werden stärker gewichtet.In ausgewählten Testgebieten 
sind in den nächsten Monaten Pilotprojekte geplant. Langfristiges Ziel bleibt die 
Schaffung eines einheitlichen Holzlabels.Bern, 19. August 1999BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFTInformationsdienst