Richtlinien für Holz-Labels
Anforderungen an eine umweltgerechte WaldbewirtschaftungRichtlinien für Holz-LabelsKonsumentinnen
und Konsumenten sollen wissen, welche Richtlinien für ökologisch produziertes Holz
gelten. Deshalb haben verschiedene Verbände und Organisationen gemeinsam mit dem
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die Anforderungen an eine umweltgerechte
Waldbewirtschaftung definiert. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Einführung
eines einheitlichen Ökolabels für Schweizer Holz geschaffen.Die Nachfrage für ökologisch
produziertes Holz wächst. Waldbesitzer, Holzverarbeiter, Handelsfirmen, Konsumentinnen
und Konsumenten interessieren sich immer mehr für nachhaltige und umweltgerechte
Waldbewirtschaftung. Dieses Holz soll für Konsumentinnen und Konsumenten auf einfache
Weise erkennbar sein. Es wird mit einem Label gekenn-zeichnet.Gegenwärtig gibt es
in der Schweiz zwei sich konkurrenzierende Zertifikationssysteme für Holz: das Gütesiegel
des Forest Stewardship Council (FSC) und das Q-Label. FSC ist eine unabhängige Organisation
mit Sitz in Mexiko, die vor allem von Umweltverbänden unterstützt wird. Der FSC
vergibt sein Gütesiegel in verschiedenen Ländern und überwacht aus-schliesslich
die Bewirtschaftung der Wälder, aber nicht die Holzverarbeitung. Das Q-Label baut
auf dem Waldgesetz und den Normen ISO 14'001 und ISO 9001 auf. Es umfasst die ökologische
Qualitätssicherung in der ganzen Holzverarbeitungskette, dazu gehört auch der Energieverbrauch
in Produktion und Verarbeitung. Holz mit dem Q-Label stammt ausschliesslich aus
Schweizer Produktion. Beide Labels werden durch private Organisationen kontrolliert.
Nach FSC zertifiziert ist der Wald der Bürgergemeinde Solothurn. Die Waldungen der
Korporation Pfäffikon SZ tragen das Q-Label. Das Angebot an Holzprodukten aus zertifizierten
Schweizer Wäldern ist zur Zeit allerdings noch sehr gering. Ziel: einheitliches
Holz-LabelDie 16 vom Bund und verschiedenen Organisationen (s. Beilage) erarbeiteten
"nationalen Standards für die Waldzertifizierung in der Schweiz" basieren einerseits
auf den Kriterien der Ministerkonferenz in Helsinki von 1993 über den Schutz der
Wälder in Europa (Helsinki-Kriterien) und andererseits auf den Prinzipien des FSC
für natur- und sozialgerechte Waldbewirtschaftung. Mit den erarbeiteten Standards
sollen vor allem stadortgerechte Baumarten gefördert und ein Teil der Fläche als
Waldreservat ausgeschieden werden. Totholzbestände sollen erhalten werden. Beispielsweise
verpflichten sich die Waldeigentümer, auf den Anbau von exotischen und gentechnisch
veränderten Baumarten zu verzichten, 10 Prozent der zu zertifizierenden Fläche als
Waldreservate auszuscheiden und abgestorbene Bäume stehenzulassen. Mit diesen Vorkehrungen
wird sich das Erscheinungsbild des Schweizer Waldes nicht grundlegend verändern,
aber ökologische Anliegen werden stärker gewichtet.In ausgewählten Testgebieten
sind in den nächsten Monaten Pilotprojekte geplant. Langfristiges Ziel bleibt die
Schaffung eines einheitlichen Holzlabels.Bern, 19. August 1999BUNDESAMT FÜR UMWELT,
WALD UND LANDSCHAFTInformationsdienst