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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Staatsleitungsreform

Staatsleitungsreform

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens liegen vor

Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu
Vorschlägen für eine Reform der Staatsleitung zur Kenntnis genommen. Die
Vernehmlassungs-vorlage umfasst Vorschläge sowohl für eine Reform der
Regierung als auch für das Verhältnis der Bundesversammlung zur
Regierung. Die Reformbestrebungen sind weitgehend begrüsst worden.

Regierungsreform

Bei der Reform der Regierung standen zwei Varianten zur Diskussion: eine
Stärkung der Kollegialregierung durch eine Stärkung des Bundespräsidiums
(Variante 1) und eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine
zweistufige Regierung (Variante 2). Eine Mehrheit der Vernehmlasser hat
sich für Variante 2 ausgesprochen. Verschiedentlich ist auch eine
Kombination der beiden Varianten befürwortet worden. Bei beiden
Varianten hat sich die Mehrheit der Vernehmlasser für ein
Bundesratskollegium mit weiterhin sieben Mitgliedern ausgesprochen.
Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage sieht ein vollamtliches
Bundespräsidium mit einer zweijährigen Amtsdauer sowie eine eventuelle
Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder vor. Durch ein gestärktes
Bundespräsidium soll der Bundesrat besser in der Lage sein, seine
vielfältigen und zunehmend schwieriger werdenden Aufgaben rechtzeitig
und wirkungsvoll wahrzunehmen. Diese Grundidee der Variante 1 ist
allgemein gut aufgenommen worden. Es wird aber kritisiert, dass die
Vorschläge für eine wirksame Entlastung des Bundesrats nicht genügten.
Weiter wird das Spannungsfeld zwischen dem Kollegialsystem und dem
gestärkten Bundespräsidium als wesentlichen Nachteil gewertet.
Nach Variante 2 besteht die Bundesregierung aus dem Bundesratskollegium
(obere Stufe) und den Ministerinnen und Ministern (untere Stufe), welche
die einzelnen Bundesratsmitglieder von einer Vielzahl von Aufgaben
umfassend entlasten. Die Zahl der Bundesratsmitglieder könnte eventuell
auf fünf reduziert werden. Die mit dieser Variante vorgeschlagene
Erweiterung des Kreises der Regierungsmitglieder durch Ministerinnen und
Minister ist grundsätzlich begrüsst worden. Hingegen wird die Abgrenzung
der Aufgaben und Kompetenzen der Ministerebene gegenüber denjenigen der
zuständigen Bundesratsmitglieder als zu wenig klar kritisiert. Einige
Vernehmlasser beurteilen diese Variante als kompliziert und
schwerfällig.

Resolution: Ein neues parlamentarisches Steuerungsinstrument

Im Verhältnis des Parlaments zur Regierung wurde ein neues
parlamentarisches Steuerungsinstrument, die Resolution, zur Diskussion
gestellt. Mit der Resolution soll das Parlament dem Bundesrat in
wichtigen Angelegenheiten politische Leitlinien vorgeben können. Dieser
Vorschlag ist mehrheitlich begrüsst worden. Nach Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens zur Staatsleitungsreform ist jedoch eine
Bestimmung in die neue Bundesverfassung aufgenommen worden, wonach das
Gesetz die Instrumente regelt, mit welchen auf den Zuständigkeitsbereich
des Bundesrates einwirken kann (Art. 171). Damit muss die Resolution
nicht mehr in der Verfassung verankert werden, sondern kann auf
Gesetzesstufe eingeführt werden.

Bern, 19. August 1999

Weitere Auskünfte:
Prisca Grossenbacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 59