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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neues Verfahren für die Heirat

Neues Verfahren für die Heirat

Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Formulare

Die blauen Verkündakte in den öffentlichen Anschlagkästen der
Zivilstandsämter gehören bald der Vergangenheit an. Im Jahr 2000 wird es
keine Verkündungen der Eheversprechen mehr geben.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung der Zivilstandsverordnung
und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Anpassung der
Verordnung über die Zivilstandsformulare beschlossen. Ein neues
Vorbereitungsverfahren für die Heirat tritt an die Stelle der überholten
Eheverkündung. Die Angaben der Verlobten werden nicht mehr systematisch
von den Zivilstandsämtern der Heimatorte überprüft. Es genügt, wenn die
Verlobten wie bisher mit Dokumenten nachweisen, dass sie die
Ehevoraussetzungen erfüllen, und ihre Angaben zusätzlich in einer
persönlichen Erklärung bestätigen. Das Zivilstandsamt kann in
Zweifelsfällen gezielte Abklärungen anordnen und verlangen, dass die
Verlobten dabei mitwirken.
Im Rahmen seiner neuen Kompetenzen legt der Bundesrat in der
Zivilstandsverordnung Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung
sowie einen minimalen Beschäftigungsgrad für Zivilstandsbeamtinnen und
Zivilstandsbeamte fest. Ziel ist es, bei der Beurkundung des
Personenstandes in der Schweiz auch in Zukunft einen fachlich
zuverlässigen Vollzug sicherzustellen. Dabei sind die Beratung der
Bevölkerung und kundenorientierte Dienstleistungen besonders wichtig.
Eine Verordnung über die Gebühren des Zivilstandswesens, die ebenfalls
am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, wird der Bundesrat in einigen Wochen
beschliessen.

Bern, 18. August 1999

Weitere Auskünfte:
Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) im Bundesamt für
Justiz
­ Rolf Reinhard, Stellvertretender Chef EAZW, 031 322 5348
­ Michel Montini, Wissenschaftlicher Adjunkt EAZW, 031 322 5861